Antrag - 09/SVV/0468

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ankauf der Uferflächen zwischen dem Hotel am Griebnitzsee und dem ehemaligen Campingplatz – die für die Realisierung des Uferparkes entsprechend dem B-Plan Nr. 8 erforderlich sind - von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den privaten Anliegern (ca. 2-3), bei denen der Weg noch nicht grundbuchlich gesichert ist, zu vollziehen.

Im nächsten Hauptausschuss ist über den Ankauf zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Da am 28.05.2009 das Normenkontrollverfahren zum B-plan Nr. 8 beim OVG stattfindet, könnte der B-Plan aufgehoben werden.

Es ist zu befürchten, dass die BIMA die Grundstücke dann zu höheren Preisen verkauft als bisher angeboten wurden und das städtische Vorkaufsrecht entfällt.

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