Beschlussvorlage - 09/SVV/0399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ ist gemäß § 2  Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ herauszulösen (s. Anlagen 1 und 2).

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Erläuterung

Anlage 1

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße /
Amundsenstraße“

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 201; 202/1; 202/2; 203; 207; 209; 210 teilw.; 215; 219 teilw.; 220 teilw.; 458; 542; 622 und 624 teilw. der Flur 1, Gemarkung Bornstedt.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und liegt südlich  im Stadtteil Bornstedt zwischen dem vorhandenen Mischgebiet im Osten, der nördlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 204; 205; 206; 453; 213; 214/2; 222/5 im Süden, der westlichen Grenze der vorhandenen Kleingartenanlage sowie teilweise der Potsdamer Straße im Norden.

Teilflächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ befinden sich im Geltungsbereich des seit 1994 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ mit einer Ausweisung als Wohnbaufläche und Kleingärten.

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Aktueller Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 –2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ ist der bereits seit einigen Jahren bestehende städtebauliche Neuordnungsbedarf im Bereich zwischen der Potsdamer Straße, der Amundsenstraße und  der Katharinenholzstraße sowie die Notwendigkeit der Klärung der Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung für die brach liegenden Grundstücke in diesem Gebiet. Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wurde  durch einen Investor erworben bzw. kaufvertraglich gesichert, sodass nun die Möglichkeit besteht, die Entwicklung der Flächen im Geltungsbereich im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme und in Abstimmung mit den städtischen Interessen umzusetzen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, weil die Umsetzung der städtebaulichen Zielstellung mit dem derzeitigen Baurecht nicht vereinbar ist. Die überwiegenden Flächen des Geltungsbereiches sind gegenwärtig als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen und stehen ohne die Durchführung eines förmlichen Planverfahrens für die gewünschte städtebauliche Entwicklung nicht zur Verfügung.

 

Die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ mit dem bisherigen Geltungsbereich ist nicht sinnvoll. Für einen Teil der Flächen im Geltungsbereich besteht kein aktueller Festsetzungsbedarf. Zudem sind nicht alle Fragen über die Entwicklung des Gebietes geklärt. Daher soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ aus dem Geltungsbereich des noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ heraus gelöst werden.


Planungsziele

Ziel der Planung ist es, dieses Gebiet zwischen der  Potsdamer Straße, der Amundsenstraße und der Katharinenholzstraße unter Wahrung des ländlichen Siedlungsraums von Bornstedt und der im unmittelbaren Umfeld vorhandenen dörflichen Strukturen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit Wohnbebauung zuzuführen. Zugelassen werden sollen Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen auf Grundstücken von jeweils über 500 m². Die auf den Baugrundstücken maximal zulässige GRZ soll 0,3, die GFZ 0,4 betragen.

 

Die städtebauliche und landschaftliche Gestaltung der Gebäude und Grundstücksfreiflächen soll in ihrer Typologie und Gestaltung die an der Katharinenholzstraße vorhandenen dörflichen Strukturen aufnehmen. Angestrebt wird die Bildung von Hofformen. Zur landschaftlichen Einbindung sollen im Plangebiet auch große Bäume (Stammumfang 18/20) auf den Baugrundstücken neu gepflanzt werden.

Regelungen zur Baukörpertypologie, zu Fassadenmaterialien, zum Farbspektrum, zur Gestaltung der Dachflächen und zur Freiflächengestaltung sollen ergänzend im städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

 

Die Erschließung des Plangebietes soll ausschließlich von der Katharinenholzstraße aus erfolgen, die verkehrliche Anbindung an die Potsdamer Straße zu Rettungszwecken soll jedoch ermöglicht werden. Die verkehrliche Anbindung an die südwestlich des Plangebietes gelegenen Flächen durch eine entsprechende Straßenführung ist zu sichern.

 

Die vorhandene Kleingartenanlage ist im Bereich der Flurstücke 201, 202/2, 203 (teilweise), 207 (teilweise) und 458 einschließlich ihrer Erschließung über die Potsdamer Straße und über die Parzelle 207.1 planungsrechtlich zu sichern.

In einem städtebaulichen Vertrag ist sicher zu stellen, dass auf den Parzellen 203.2 bis 203.9 (Flurstücke 203 und 207 der Flur 1 der Gemarkung Bornstedt) Baurechte nicht durch Kündigung in Anspruch genommen werden, sondern erst dann, wenn diese Parzellen durch die derzeitigen Nutzer frei gemacht werden.

Unter diesen Bedingungen ist eine angemessen Berücksichtigung der Belange des Kleingartenwesens im Plangebiet gegeben.

 

Mit der Planung soll der vorhandene Siedlungsraum behutsam einer dörflich geprägten Arrondierung zugeführt werden, die sich von der Katharinenholzstraße heraus entwickelt.

 

Im östlich des Plangebietes angrenzenden Mischgebiet besteht ebenfalls städtebaulicher Neuordnungsbedarf, um die vorhandenen Nutzungen verträglicher  zu gestalten und die Erschließungssituation zu verbessern. Falls eine solche Neuordnung nur über eine bauleitplanerische Steuerung möglich ist, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um diese Flächen erweitert werden.

 

Für die Belange des Umweltschutzes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umfang der Umweltprüfung wird sich schwerpunktmäßig auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft erstrecken.

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar. Mit der Beschlussfassung am 05.03.2008 über den Entwurf des Flächennutzungsplans und dessen Auslegung gilt dieser Entwurf als Grundlage für diese Planung. Der Entwurf sieht eine Darstellung als  Allgemeines Wohngebiet und Kleingärten vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

 

Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden mit ca. 24.000,00 € geschätzt und sollen durch einen Dritten übernommen werden.

 

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2011 zu rechnen.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

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Anlagen

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