Beschlussvorlage - 09/SVV/0399
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 34-2 "Katharinenholzstraße / Amundsenstraße"-Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Herauslösung aus dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ in
seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34
„Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ herauszulösen (s. Anlagen 1 und 2).
Erläuterung
Anlage 1
Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße /
Amundsenstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“.
Der räumliche Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 201; 202/1; 202/2; 203; 207; 209; 210 teilw.; 215; 219
teilw.; 220 teilw.; 458; 542; 622 und 624 teilw. der Flur 1, Gemarkung
Bornstedt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und liegt südlich im Stadtteil Bornstedt zwischen dem vorhandenen Mischgebiet im Osten, der nördlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 204; 205; 206; 453; 213; 214/2; 222/5 im Süden, der westlichen Grenze der vorhandenen Kleingartenanlage sowie teilweise der Potsdamer Straße im Norden.
Teilflächen
des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße /
Amundsenstraße“ befinden sich im Geltungsbereich des seit 1994 in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ mit
einer Ausweisung als Wohnbaufläche und Kleingärten.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Aktueller Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
34 –2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ ist der bereits seit
einigen Jahren bestehende städtebauliche Neuordnungsbedarf im Bereich zwischen
der Potsdamer Straße, der Amundsenstraße und der Katharinenholzstraße sowie die Notwendigkeit der Klärung
der Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung für die brach liegenden
Grundstücke in diesem Gebiet. Der überwiegende Teil der Flächen im
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wurde durch einen Investor erworben bzw. kaufvertraglich
gesichert, sodass nun die Möglichkeit besteht, die Entwicklung der Flächen im
Geltungsbereich im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme und in
Abstimmung mit den städtischen Interessen umzusetzen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, weil
die Umsetzung der städtebaulichen Zielstellung mit dem derzeitigen Baurecht
nicht vereinbar ist. Die überwiegenden Flächen des Geltungsbereiches sind
gegenwärtig als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen und stehen ohne die
Durchführung eines förmlichen Planverfahrens für die gewünschte städtebauliche
Entwicklung nicht zur Verfügung.
Die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ mit dem bisherigen
Geltungsbereich ist nicht sinnvoll. Für einen Teil der Flächen im
Geltungsbereich besteht kein aktueller Festsetzungsbedarf. Zudem sind nicht
alle Fragen über die Entwicklung des Gebietes geklärt. Daher soll der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34-2
„Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ aus dem Geltungsbereich des
noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“
heraus gelöst werden.
Planungsziele
Ziel der Planung ist es, dieses Gebiet zwischen der
Potsdamer Straße, der Amundsenstraße und der Katharinenholzstraße unter
Wahrung des ländlichen Siedlungsraums von Bornstedt und der im unmittelbaren
Umfeld vorhandenen dörflichen Strukturen einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung mit Wohnbebauung zuzuführen. Zugelassen werden sollen Einzel- und
Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen auf Grundstücken von jeweils über
500 m². Die auf den Baugrundstücken maximal zulässige GRZ soll 0,3, die GFZ 0,4
betragen.
Die städtebauliche und landschaftliche Gestaltung der
Gebäude und Grundstücksfreiflächen soll in ihrer Typologie und Gestaltung die
an der Katharinenholzstraße vorhandenen dörflichen Strukturen aufnehmen.
Angestrebt wird die Bildung von Hofformen. Zur landschaftlichen Einbindung
sollen im Plangebiet auch große Bäume (Stammumfang 18/20) auf den
Baugrundstücken neu gepflanzt werden.
Regelungen zur Baukörpertypologie, zu Fassadenmaterialien,
zum Farbspektrum, zur Gestaltung der Dachflächen und zur Freiflächengestaltung
sollen ergänzend im städtebaulichen Vertrag getroffen werden.
Die Erschließung des Plangebietes soll ausschließlich von
der Katharinenholzstraße aus erfolgen, die verkehrliche Anbindung an die
Potsdamer Straße zu Rettungszwecken soll jedoch ermöglicht werden. Die
verkehrliche Anbindung an die südwestlich des Plangebietes gelegenen Flächen
durch eine entsprechende Straßenführung ist zu sichern.
Die vorhandene Kleingartenanlage ist im Bereich der Flurstücke 201, 202/2, 203 (teilweise), 207 (teilweise) und 458 einschließlich ihrer Erschließung über die Potsdamer Straße und über die Parzelle 207.1 planungsrechtlich zu sichern.
In einem
städtebaulichen Vertrag ist sicher zu stellen, dass auf den Parzellen 203.2 bis
203.9 (Flurstücke 203 und 207 der Flur 1 der Gemarkung Bornstedt) Baurechte
nicht durch Kündigung in Anspruch genommen werden, sondern erst dann, wenn
diese Parzellen durch die derzeitigen Nutzer frei gemacht werden.
Unter
diesen Bedingungen ist eine angemessen Berücksichtigung der Belange des
Kleingartenwesens im Plangebiet gegeben.
Mit der Planung soll der vorhandene Siedlungsraum behutsam einer dörflich geprägten Arrondierung zugeführt werden, die sich von der Katharinenholzstraße heraus entwickelt.
Im östlich des Plangebietes angrenzenden Mischgebiet besteht ebenfalls städtebaulicher Neuordnungsbedarf, um die vorhandenen Nutzungen verträglicher zu gestalten und die Erschließungssituation zu verbessern. Falls eine solche Neuordnung nur über eine bauleitplanerische Steuerung möglich ist, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um diese Flächen erweitert werden.
Für die Belange des Umweltschutzes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umfang der Umweltprüfung wird sich schwerpunktmäßig auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft erstrecken.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar. Mit der Beschlussfassung am 05.03.2008 über den Entwurf des Flächennutzungsplans und dessen Auslegung gilt dieser Entwurf als Grundlage für diese Planung. Der Entwurf sieht eine Darstellung als Allgemeines Wohngebiet und Kleingärten vor.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe
Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass
der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen
wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des
Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die
hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht
durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden mit ca.
24.000,00 € geschätzt und sollen durch einen Dritten übernommen werden.
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des
Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe
des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der
Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2011 zu rechnen.
Genauere
Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten
werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,8 kB
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