Beschlussvorlage - 09/SVV/0400
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 B ¿Nördliche Gartenstadt¿
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.05.2009
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Erläuterung
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
1.1 Anlass und Ziel
der Planänderung
Der
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 66 B „Nördliche Gartenstadt“ wurde
in der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2006 gefasst. Die Ziele des
Bebauungsplanes umfasst die Schaffung von gartenverbundenem Wohnen in Form von
freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern, um im Entwicklungsbereich
Bornstedter Feld Angebote an freifinanzierten, gartenverbundenen Eigenheimen
bieten zu können. Mit der entsprechenden Dimensionierung von flexibel
bebaubaren Baufeldern soll bei einer sukzessiven Entwicklung den jeweiligen
Anforderungen des Potsdamer Wohnungsmarktes Rechnung getragen werden.
Nach der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes hat sich auf der Grundlage der Vermarktung der Flächen gezeigt, dass eine deutlich höhere Nachfrage nach Parzellen von über 500 m² besteht. Diese Grundstücksgrößen gewährleisten ausreichende Abstände zwischen den Gebäuden, so dass zusammenhängende, qualitative Freiflächen in den Blockinnenbereichen entstehen. Diese – städtebaulichen – Potenziale sind bei den Baufeldern nördlich der Fritz-Encke-Straße nicht in ausreichendem Maß gegeben. Ferner weisen die Baufelder östlich der Hermann-Mattern-Promenade aufgrund ihrer Ausrichtung eine ungünstige Orientierung auf.
Um auf
der sich veränderten Nachfragesituation nach Parzellen über 500m² reagieren
und entsprechende Angebote
vorhalten zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66B „Nördliche
Gartenstadt“ erforderlich.
1.2 Vorgesehene Änderungen
Zielstellung
der Änderungen ist es, die städtebaulichen Qualitäten durch differenzierte
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur GRZ und zur Höhe zu
sichern, die öffentlichen Verkehrsflächen zugunsten von privaten Wohnbauflächen
zu reduzieren und die Einbindung des erhaltenswerten, wertbestimmenden
Alteichenbestandes im Nordosten in die städtebauliche Konzeption stärker zu
berücksichtigen.
Die städtebauliche Konzeption, die dem in Kraft gesetzten B-Plan zu Grunde liegt, sieht ein orthogonales – öffentliches – Erschließungssystem vor, das nördlich der Fritz-Encke-Straße rechteckige Baufelder mit einer Schmalseite von ca. 30 – 44 m entstehen lässt, auf denen Parzellen mit einer Größe um die 400 m² angeboten werden. Südlich der Fritz-Encke-Straße befinden sich 2 Baufelder, auf denen Parzellen mit einer Größe um die 500 – 750 m² angeboten werden. (Die Vermarktung ist bis auf wenige Parzellen abgeschlossen.)
Östlich der Hermann-Mattern-Promenade und nördlich der Friedrich-Kunert–Straße sollen bei einer Verringerung der städtebaulichen Dichte größere Parzellenzuschnitte mit ca. 500 m² ermöglicht werden. Dies ist auch möglich durch eine Optimierung der Erschließungssituation wodurch ca. 5000 m² öffentlicher Verkehrsfläche zukünftig als Wohnbauland genutzt werden können.
Die
aktualisierte Konzeption (s. Anlage 2) greift die genannten Ziele auf und
schafft ein differenziertes Angebot an Baufeldern für Parzellen mit
unterschiedlichen Qualitäten. Dies wird insbesondere durch die Neuordnung des
öffentlichen Erschließungssystems östlich der Hermann-Mattern-Promenade, die
Erich-Mendelsohn-Allee als Parkrandstraße wird nördlich der Fritz-Encke-Straße
ersatzlos aufgegeben, sowie die Änderung des Zuschnitts der bisher
nord-süd-ausgerichteten Baufelder erreicht. So werden am direkten Rand des
Volksparks attraktive Parzellen sowie größere Baufelder, die zusammenhängende,
von einer Bebauung freizuhaltende gärtnerische Innenbereiche ermöglichen,
geschaffen. Somit kann jetzt ein erweitertes differenziertes Angebot an
Parzellen zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin ist die Verlagerung
eines geplanten Kita Standortes (ca. 2.800 m²) an den östlichen Rand des
Geltungsbereichs in unmittelbare Parknähe vorgesehen. Hier ist die Sicherung
eines erhaltenswerten Alteichenbestandes über den Zuschnitt der überbaubaren
Grundstücksflächen
geplant. In Kombination mit der Gestaltung eines kleinen Vorplatzes und der
Integration des Altbaumbestandes in die Freiflächen des Kita Standortes
entsteht hier eine attraktive Situation. Der Zuschnitt der überbaubaren
Grundstücksflächen sichert zusätzlich die Eichen. Die aktualisierte Konzeption
berücksichtigt darüber hinaus die bestehenden Wegebeziehungen aus dem Volkspark
und schafft zusätzliche neue Verbindungen aus dem Quartier in den Volkspark.
1.3 Eingriffe
in Natur und Landschaft
Die geplanten
Festsetzungen ermöglichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 10 Brandenburgisches
Naturschutzgesetz (BbgNatSchG). Die Eingriffe sowie deren Kompensation werden
im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt. Alle durch
den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch
entsprechende Maßnahmen im Plangebiet vermieden, gemindert bzw. kompensiert.
1.4 FNP
Änderung
In der wirksamen 4. Änderung des FNP vom 29.06.2006 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche W2 dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dieser Darstellung entwickelbar.
Am 02.03.2006 hat die
Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes
beschlossen. Im Entwurf, der vom 08.05. – 13.06.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegen hat, liegt das Plangebiet innerhalb einer Wohnbaufläche
W2 (GFZ 0,5-0,8). Aus dieser Darstellung kann die o.g.
Bebauungsplan-Änderung gemäß § 8
Abs. 3 Satz 2 BauGB entwickelt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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434,4 kB
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