Beschlussvorlage - 09/SVV/0406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ wird gebilligt (s. Anlage 3)

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (s. Anlage 1 und 2).

 

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Erläuterung

Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ :

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage:

 

In den Unterlagen die den Stadtverordneten vorliegen, sind als Anlage enthalten:

 

Anlage 1:            Kurzeinführung (2 Seiten)

Anlage 2:            Begründung zum Bebauungsplan mit Planzeichnung (45 Seiten und ein Plan)

Anlage 3:             Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen

Anlage 4:             Schalltechnische Untersuchung Grundschule an der Pappelallee

 

 

 

1.                  Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

 

    • Billigung des Abwägungsergebnisses und
    • Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“

 

1.1              Anlass und Ziel der Planänderung

 

Der Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 26.04.2006 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 05/2006) in Kraft getreten.

Das bisherige städtebauliche Konzept für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 42.2 „Kaserne Pappelallee“ sah ein Gewerbegebiet auf der Baufläche zwischen Pappelallee und Jacob-von-Gundling-Str. vor. Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Grundschulplätzen im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld wurde das städtebauliche Entwicklungskonzept geändert, um am Standort Pappelallee eine Grundschule mit Hort entwickeln zu können. Die Standortentscheidung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2007 (DS 07/SVV/0678) beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42.2 wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2008 (DS 08/SVV/0521 gefasst. Das Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt, da die Grundfläche, die festgesetzt werden soll, weniger als 20.000 m² beträgt.

 

Für die 2. Grundschule mit Hort im Bornstedter Feld ist im April 2008 ein Realisierungswettbewerb abgeschlossen worden. Der prämierte Siegerentwurf bildete die Grundlage für die weiteren Planungen, hier insbesondere der inneren Raumorganisation sowie der Untersuchungen zum passiven und aktiven Immissionsschutz.

 

 

1.2              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Gem. §3 und 4 BauGB wurden zum Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:

 

·         Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ vom 11.08.2008 bis zum 15.09.2008

 

·         Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 05.08.2008 an der Planung beteiligt

 

Beteiligt am Verfahren wurden 16 Bereiche der Stadtverwaltung und 17 Behörden. Innerhalb der Frist zur Stellungnahme von fünf Wochen gingen Stellungnahmen von 8 Bereichen und 10 Behörden ein. vor. Seitens der Öffentlichkeit wurde  eine Stellungnahme abgegeben.

 

Im Ergebnis der Trägerbeteiligung wurde der Bebauungsplan hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes konkretisiert:

Die Lärmschutzwand des Schul- und Hortstandortes soll in einer Höhe von 2,30m ausgeführt werden, dabei ist die der Pappelallee zugewandten Seite lärmabsorbierend auszuführen, um Lärmreflexionen zum gegenüberliegenden Geltungsbereich des B-Planes Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ zu minimieren.

 

In einer Nebenzeichnung des Planes werden abgestufte Lärmpegelbereiche (LPB nach DIN 4109) von V unmittelbar am Straßenrand bis LPB III an der Südfassade des Schulneubaus dargestellt. Das DIN-gerechte Mindestschallbaudämmmaß in den Lärmpegelbereichen III wird regelmäßig durch die Wärmeschutzverordnung an Gebäuden entsprochen. Das erforderliche Bauschalldämmmaß an den rechtwinklig zur Pappelallee stehenden Westfassaden und an allen Nordfassaden wurde um jeweils 5 dB reduziert.

 

Die Ausschreibung des Realisierungswettbewerbs zur 2. Grundschule im Bornstedter Feld (Stand Dezember 2007) formulierte bereits die Vorgabe schutzbedürftige Räume innerhalb der Gebäudes der zur Pappelallee abgewandten Seite zu orientieren. Der Begründung zum Bebauungsplan wurde

 

um eine entsprechende textliche Festsetzung ergänzt, um sicherzustellen, dass schutzbedürftige Klassenräume von der Pappelallee abgewandt zu orientieren sind.

 

 

Hinweis Schulwegsicherung

 

Eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in der Pappelallee im Bereich des Schulneubaus würde zu einer Verminderung der verkehrsbedingten Immissionen von 2-3db führen. Eine entsprechende Festsetzung kann innerhalb des Bebauungsplanes nicht erfolgen, jedoch ist angestrebt im Rahmen des Schulentwicklungskonzepts der Landeshauptstadt Potsdam und des Lärmaktionsplanes Stufe II eine Tempo 30 Regelungen umzusetzen.

 

Die Stellungnahmen mit den Abwägungsempfehlungen zur öffentlichen Auslegung sind als Anlage 2 der Vorlage angefügt.

 

 

1.3              Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die Abwägungsergebnisse gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ erfolgen. Das Änderungsverfahren wurde  nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt, im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen mit Anschreiben vom  05.08.2008 wurden keine Bedenken geäußert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Die Kosten für den Schulneubau mit Hort sowie die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen werden aus dem Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld finanziert.

 

Die mit der Errichtung der Grundschule einschließlich Hort verbundenen Investitions- und Folgekosten waren bereits Gegenstand des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2007, DS 07/SVV/0678).

 

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Anlagen

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