Beschlussvorlage - 09/SVV/0406
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung - Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 42.2 "Kaserne Pappelallee", 1. Änderung Schul- und Hortstandort Pappelallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul-
und Hortstandort Pappelallee“ wird gebilligt (s. Anlage 3)
- Der
Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und
Hortstandort Pappelallee“ wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (s. Anlage 1 und 2).
Erläuterung
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ :
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage:
In den
Unterlagen die den Stadtverordneten vorliegen, sind als Anlage enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
Anlage 2: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung (45 Seiten und ein Plan)
Anlage 3:
Ergebnis
der Abwägung der Stellungnahmen
Anlage 4:
Schalltechnische
Untersuchung Grundschule an der Pappelallee
1.
Kurzeinführung
zur Beschlussvorlage
- Billigung des
Abwägungsergebnisses und
- Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und
Hortstandort Pappelallee“
1.1
Anlass
und Ziel der Planänderung
Der Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 26.04.2006 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 05/2006) in Kraft getreten.
Das bisherige städtebauliche Konzept für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 42.2 „Kaserne Pappelallee“ sah ein Gewerbegebiet auf der Baufläche zwischen Pappelallee und Jacob-von-Gundling-Str. vor. Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Grundschulplätzen im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld wurde das städtebauliche Entwicklungskonzept geändert, um am Standort Pappelallee eine Grundschule mit Hort entwickeln zu können. Die Standortentscheidung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2007 (DS 07/SVV/0678) beschlossen.
Der
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42.2 wurde in der
Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2008 (DS 08/SVV/0521 gefasst. Das
Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt, da die Grundfläche, die festgesetzt werden soll, weniger
als 20.000 m² beträgt.
Für die 2. Grundschule mit Hort im Bornstedter Feld ist im April 2008 ein Realisierungswettbewerb abgeschlossen worden. Der prämierte Siegerentwurf bildete die Grundlage für die weiteren Planungen, hier insbesondere der inneren Raumorganisation sowie der Untersuchungen zum passiven und aktiven Immissionsschutz.
1.2
Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse
Gem. §3 und 4 BauGB wurden zum Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
· Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ vom 11.08.2008 bis zum 15.09.2008
· Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 05.08.2008 an der Planung beteiligt
Beteiligt am Verfahren
wurden 16 Bereiche der Stadtverwaltung und 17 Behörden. Innerhalb der Frist zur
Stellungnahme von fünf Wochen gingen Stellungnahmen von 8 Bereichen und 10
Behörden ein. vor. Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben.
Im Ergebnis der Trägerbeteiligung wurde der Bebauungsplan hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes konkretisiert:
Die Lärmschutzwand des Schul- und Hortstandortes soll in einer Höhe von 2,30m ausgeführt werden, dabei ist die der Pappelallee zugewandten Seite lärmabsorbierend auszuführen, um Lärmreflexionen zum gegenüberliegenden Geltungsbereich des B-Planes Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ zu minimieren.
In einer Nebenzeichnung des Planes werden abgestufte Lärmpegelbereiche (LPB nach DIN 4109) von V unmittelbar am Straßenrand bis LPB III an der Südfassade des Schulneubaus dargestellt. Das DIN-gerechte Mindestschallbaudämmmaß in den Lärmpegelbereichen III wird regelmäßig durch die Wärmeschutzverordnung an Gebäuden entsprochen. Das erforderliche Bauschalldämmmaß an den rechtwinklig zur Pappelallee stehenden Westfassaden und an allen Nordfassaden wurde um jeweils 5 dB reduziert.
Die Ausschreibung des Realisierungswettbewerbs zur 2. Grundschule im Bornstedter Feld (Stand Dezember 2007) formulierte bereits die Vorgabe schutzbedürftige Räume innerhalb der Gebäudes der zur Pappelallee abgewandten Seite zu orientieren. Der Begründung zum Bebauungsplan wurde
um eine entsprechende textliche Festsetzung ergänzt, um sicherzustellen, dass schutzbedürftige Klassenräume von der Pappelallee abgewandt zu orientieren sind.
Hinweis Schulwegsicherung
Eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in der Pappelallee im Bereich des Schulneubaus würde zu einer Verminderung der verkehrsbedingten Immissionen von 2-3db führen. Eine entsprechende Festsetzung kann innerhalb des Bebauungsplanes nicht erfolgen, jedoch ist angestrebt im Rahmen des Schulentwicklungskonzepts der Landeshauptstadt Potsdam und des Lärmaktionsplanes Stufe II eine Tempo 30 Regelungen umzusetzen.
Die Stellungnahmen mit den Abwägungsempfehlungen zur öffentlichen Auslegung sind als Anlage 2 der Vorlage angefügt.
1.3
Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die Abwägungsergebnisse gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“, 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ erfolgen. Das Änderungsverfahren wurde nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt, im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen mit Anschreiben vom 05.08.2008 wurden keine Bedenken geäußert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Die Kosten für den
Schulneubau mit Hort sowie die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen werden aus
dem Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld finanziert.
Die mit der Errichtung der Grundschule einschließlich Hort
verbundenen Investitions- und Folgekosten waren bereits Gegenstand des
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2007, DS 07/SVV/0678).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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