Beschlussvorlage - 09/SVV/0453

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Über die Fraktion DIE LINKE wird

Herr  Ralf Jäkel;

 

über die Fraktion der SPD wird

Herr Dr. Hagen Wegewitz;

 

über die Fraktion der CDU/ ANW wird

Herr Michael Schröder und

 

nach Einigung gem. § 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf zwischen

den Fraktionen FDP/ Familienpartei und Bündnis 90/ Die Grünen wird

Herr Björn Teuteberg für die Fraktion FDP/Familienpartei

 

in den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Potsdam GmbH entsandt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP wiederum hält 51% der Anteile an der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). Die LHP ist somit mittelbar über die SWP an der STEP beteiligt. Die weiteren 49% der Geschäftsanteile an der STEP hält REMONDIS.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der STEP hat diese einen Aufsichtsrat, der aus neun Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar fünf Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und vier Mitglieder von REMONDIS.

 

Der Aufsichtsrates der STEP konstituierte sich im Mai 2004. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gem. § 10 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der STEP mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2008 beschließt. Diese Gesellschafterversammlung ist für Anfang Juni 2009 avisiert, d.h. die Amtsperiode des Aufsichtsrates der STEP endet im Juni 2009. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen. Jeder Gesellschafter kann ggf. unter Entsendung eines Ersatzmitgliedes ein Aufsichtsratsmitglied, das von ihm entsandt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen (s. § 10 Abs. 3 GV der STEP).

 

Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm benannte/r Beigeordnete/r bzw. Dezernent/in der Landeshauptstadt Potsdam, der Stellvertreter wird von REMONDIS bestimmt (s. § 11 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der STEP).

Die fachlich für die STEP verantwortliche Geschäftsbereichsleiterin für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz, Frau Elona Müller, ist Aufsichtsratsvorsitzende der STEP.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich bei einer Neubesetzung des AR der STEP die Sitzverteilung der noch vier von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der STEP zu entsendenden Mitglieder wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

DIE LINKE                         = 4x17/50 = 1,360                           1 Sitz

                        SPD                                        = 4x15/50 = 1,200                           1 Sitz

                        CDU/ ANW                            = 4x  8/50 = 0,640                            1 Sitz

                        FDP/ Familienpartei                       = 4x  5/50 = 0,400

                        Bündnis 90/ Die Grünen            = 4x  5/50 = 0,400

 

Ein weiterer Sitz muss gemäß § 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf per Losentscheid zwischen den Fraktionen FDP/ Familienpartei und Bündnis 90/ die Grünen besetzt werden, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Folgende Mitglieder sind derzeitig im Aufsichtsrat der STEP:

 

Frau Elona Müller

§ 11 Abs. 1 GV STEP

AR-Vorsitzende (ARV)

Herr Ulrich Haake

von REMONDIS benannt

stellvertretender AR-Vorsitzender

Frau Birgit Müller

über Fraktion DIE LINKE

 

Herr Ralf Jäkel

über Fraktion DIE LINKE

 

Herr Harald Kümmel

über Fraktion SPD

 

Herr Michael Schröder

über Fraktion CDU (jetzt CDU/ ANW)

 

Herr Dr. Burkhard Greiff

von REMONDIS benannt

 

Herr Erhard Breisch

von REMONDIS benannt

 

Herr Wolfgang Röhrig

von REMONDIS benannt

 

 

 

Da die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates in Kürze endet, soll die Neubesetzung nach Beendigung dieser Amtszeit erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/ -nachbesetzung sind die Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg und der Gesellschaftsvertrag der STEP.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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