Beschlussvorlage - 09/SVV/0491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Über die Fraktion DIE LINKE werden

Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und

Frau Frau Karin Dr. Schröter;

 

      über die Fraktion der SPD wird

Frau Heike Judacz;

 

      über die Fraktion CDU/ ANW wird

Herr Horst Heinzel                  und

 

      gemäß Einigung gem. § 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf zwischen

      den SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP/Familienpartei wird

Herr Marcel Yon für die FDP/Familienpartei

 

      in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH entsandt.

 

 

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Erläuterung

Sachverhalt:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der SWP hat diese einen Aufsichtsrat, der aus  9 Mitgliedern besteht.

Die Mitglieder werden, soweit sie nicht als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in analoger Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden, von der Landeshauptstadt Potsdam entsandt.

Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam. Die übrigen Mitglieder des Gesellschafters werden unter Beachtung der geltenden Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Bestellung von Vertretern in Unternehmen von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft schriftlich mitgeteilt.

 

Der derzeitige Aufsichtsrat der SWP konstituierte sich im Dezember 2007. Die Amtszeit des Aufsichtsrates im Unternehmen SWP ist mit der Gesellschafterversammlung beendet, die über die Entlastung des Jahresabschlusses 2011 beschließt. Diese Gesellschafterversammlung wird aller Voraussicht nach Mitte 2012 stattfinden. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich (s. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der SWP).

 

Drei von neun Sitzen im Aufsichtsrat der SWP sind seit Gründung und ersten Konstituierung des Aufsichtsrates der SWP Mitte 2001 mit Arbeitnehmervertretern besetzt (s. auch DS 06/SVV/0924).

 

§ 97 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 41 Abs. 6 BbgKVerf regelt, dass auf Antrag einer Fraktion eine Neubesetzung eines Aufsichtsrates vorzunehmen ist, wenn die Gemeindevertretung dies mit einer Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder beschließt oder wenn sich nach der Wahl das Stärkeverhältnis der Fraktionen in einer Weise geändert hat, dass hiervon die Sitzverteilung gem. § 41 Abs. 2 BbgKVerf berührt wäre.

 

Einen derartigen Antrag hat die Fraktion FDP/ Familienpartei gestellt.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergebe sich bei einer Neubesetzung des AR der SWP die Sitzverteilung der fünf von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der SWP zu entsendenden Mitglieder wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

DIE LINKE                         = 5x17/50 = 1,700                           2 Sitze

                        SPD                                        = 5x15/50 = 1,500                           1 Sitz

                        CDU/ ANW                            = 5x  8/50 = 0,800                            1 Sitz

                        FDP/ Familienpartei                       = 5x  5/50 = 0,500

                        Bündnis 90/ Die Grünen            = 5x  5/50 = 0,500

 

Ein weiterer Sitz müsste gemäß § 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf per Losentscheiden zwischen den Fraktionen SPD, FDP/ Familienpartei und Bündnis 90/ die Grünen besetzt werden, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

    Mitglieder des Aufsichtsrates der SWP sind derzeitig:

 

Herr Jann Jakobs

§ 9 Abs. 1 GV SWP

Vorsitzender

Herr Carsten Herzberg

über ehem. Fraktion Die Andere

StVV-Beschluss DS-Nr.: 06/SVV/0924

Herr Peter Lehmann

über Fraktion CDU (jetzt CDU/ANW)

StVV-Beschluss DS-Nr.: 06/SVV/0924

Herr Andreas Mühlberg

über Fraktion SPD

StVV-Beschluss DS-Nr.: 06/SVV/0924

Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

über Fraktion DIE LINKE

StVV-Beschluss DS-Nr.: 06/SVV/0924

Stellvertretender AR-Vorsitzender

Frau Dr. Karin Schröter

über Fraktion DIE LINKE

StVV-Beschluss DS-Nr.: 06/SVV/0924

Herr Detlef Peter

Arbeitnehmervertreter

Beschluss Amtsgericht Potsdam vom 20.07.2007

Herr Robert Schmidt

Arbeitnehmervertreter

Beschluss Amtsgericht Potsdam vom 20.07.2007

Herr Michael Hormig

Arbeitnehmervertreter

Beschluss Amtsgericht Potsdam vom 20.07.2007

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/ -nachbesetzung sind die Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg und der Gesellschaftsvertrag der SWP.

 

Gemäß § 28  Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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