Beschlussvorlage - 09/SVV/0496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den aus Umschuldungen im Haushaltsjahr 2009 resultierenden außer- und überplanmäßigen Auszahlungen für die Tilgungen von Investitionskrediten i.H.v. insgesamt 1.451.648,47 EUR wird zugestimmt.

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Erläuterung

Sachverhalt:

 

Die Vorteilhaftigkeit von Umschuldungen langfristiger (Investitions-) Darlehen wird durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) grundsätzlich immer bei Ablauf von Zinsbindungsfristen überprüft, um zu gewährleisten, dass potenzielle finanzielle Vorteile (Zinsersparnisse) realisiert werden.

 

Bisher erfolgte bei Umschuldungen die Tilgung des Ursprungsdarlehens – entsprechend der gängigen Geschäftspraxis der Banken – durch den neuen Gläubiger direkt an den bisherigen Gläubiger. Da diese Zahlungsströme nicht über die Konten der LHP erfolgten, erfolgte eine entsprechende (Brutto-) Darstellung nicht.

 

Nach nunmehr konkretisierter Rechtsauffassung sind Umschuldungen künftig brutto im (Finanz-) Haushalt der LHP abzubilden und entsprechend als Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit zu planen, was mit der Haushaltsplanung ab 2010 auch umgesetzt wird. Maßgeblich sind hier § 5 Nr. 35 (Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit) sowie Nr. 38 (Auszahlung für die Tilgung von Krediten für Investitionen) i.V.m. § 14 (1) KomHKV.

 

Der Finanzplan des Haushaltsjahres 2009 enthält aus o.a. Gründen bisher keine solchen Ansätze, so dass es hier zu über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen von Umschuldungs­maßnahmen kommt (siehe Anlage 1), denen Einzahlungen in gleicher Höhe gegenüberstehen.

 

Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Leistung über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben liegt nach § 70 (1) BbgKVerf grundsätzlich beim Kämmerer, sofern die Haushaltssatzung keine abweichende Regelung trifft; sind sie erheblich, so bedürfen sie der Zustimmung der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung). In der (noch nicht rechtskräftigen) Haushalts­satzung 2009 ist die genannte Wesentlichkeitsgrenze auf 300.000 EUR festgesetzt (§ 5 Nr. 3 Haushaltssatzung); dies entspricht dem korrespondierenden Grenzwert der Haushaltssatzung des Vorjahres (2008). Bemessungsgrenze zur Prüfung der Zustimmungserfordernisse bildet die unterste im Haushalt abgebildete Ebene: hier die Kontengruppe eines Produktes (vgl. ebenda).

 

Da alle Umschuldungsmaßnahmen einer Kontengruppe eines Produktes zuzuordnen sind und mit den Umschuldungen des Haushaltsjahres 2009 die in der Haushaltssatzung definierte Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, bedürfen die hieraus resultierenden über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen der Zustimmung (Genehmigung) der Stadtverordnetenver­sammlung.

 

Die Bestätigung des RPA hinsichtlich der Zulässigkeit der Auszahlungen nach § 70 (1) BbgKVerf liegt vor (siehe Anlage 2).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Auszahlungen betreffen im Wesentlichen die Tilgung von Darlehen im Rahmen von Umschuldungen, denen Einzahlungen in gleicher Höhe gegenüberstehen (1.441.831,26 EUR). Eine Auszahlung i.H.v. 9.817,21 EUR ist auf Grund veränderter Fälligkeitstermine der Tilgungsraten (nach Umschuldung) auf den 31.12. (zuvor 01.01.) noch in 2009 zu leisten; das Folgejahr (2010) wird entsprechend entlastet.

 

Sämtliche Auszahlungen betreffen das Produkt 61200, wo sich in der Kontengruppe 79 die Auszahlungen um insgesamt 1.451.648,47 EUR erhöhen.

 

Die Deckung aus den entsprechenden Einzahlungen erfolgt ebenfalls aus dem Produkt 61200, hier aus den Kontengruppen 64 mit 9.817,21 EUR sowie aus 69 mit 1.441.831,26 EUR.

 

Abgesehen von o.a. Periodenverschiebung ergibt sich für den Finanzhaushalt 2009 im Saldo keine Veränderung.

 

 

Erläuterung:

Kontengruppe 79 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (hier: Tilgung von Darlehen)

Kontengruppe 64 = Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen

                               (hier: Erstattung von verauslagten Zinsen und Tilgungen)

Kontengruppe 69 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (hier: Aufnahme von Darlehen)

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Anlagen

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