Beschlussvorlage - 09/SVV/0256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Arbeitsgemeinschaften, die ab 2009 in der Landeshauptstadt Potsdam nach § 78 SGB VIII arbeiten

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Erläuterung

Begründung:

 

Laut § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe „die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“

 

Im Rahmen der in Erarbeitung befindlichen Jugendhilfeplanung nach dem neuen Konzept der Sozialraumorientierung ist festzulegen, welche Netzwerke und Arbeitsgruppen diesen o.g. Kriterien aktuell gerecht werden. Die Ausrichtung auf Jugendhilfethemen und die Mitgliedschaft von Aktiven der Jugendhilfe in der Landeshautstadt Potsdam sowohl aus Verwaltung als auch freier Trägerschaft ist dabei wichtigstes Kriterium.

 

Die in der Anlage aufgelisteten Gremien werden dem Anspruch des § 78 SGB VIII gerecht und sollen vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden. Damit erhalten diese Arbeitsgemeinschaften auch das Recht einer regelmäßigen Anhörung im Jugendhilfeausschuss, wobei die Häufigkeit variabel sein kann.

 

Arbeitsgemeinschaften, die die Anerkennung nach § 78 SGB VIII in den Vorjahren erhielten, verlieren mit diesem Beschluss ihren Status.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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