Beschlussvorlage - 09/SVV/0256
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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26.03.2009
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28.05.2009
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Erläuterung
Begründung:
Laut § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe „die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben
ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger
geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf
hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden
und sich gegenseitig ergänzen.“
Im Rahmen der in Erarbeitung befindlichen Jugendhilfeplanung nach dem neuen Konzept der Sozialraumorientierung ist festzulegen, welche Netzwerke und Arbeitsgruppen diesen o.g. Kriterien aktuell gerecht werden. Die Ausrichtung auf Jugendhilfethemen und die Mitgliedschaft von Aktiven der Jugendhilfe in der Landeshautstadt Potsdam sowohl aus Verwaltung als auch freier Trägerschaft ist dabei wichtigstes Kriterium.
Die in der Anlage aufgelisteten Gremien werden dem Anspruch
des § 78 SGB VIII gerecht und sollen vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden.
Damit erhalten diese Arbeitsgemeinschaften auch das Recht einer regelmäßigen
Anhörung im Jugendhilfeausschuss, wobei die Häufigkeit variabel sein kann.
Arbeitsgemeinschaften, die die Anerkennung nach § 78 SGB
VIII in den Vorjahren erhielten, verlieren mit diesem Beschluss ihren Status.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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