Anfrage - 09/SVV/0481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Zum Schuljahr 2008/09  hat die brandenburgische Landesregierung den Schulsozialfonds an Brandenburger Schulen eingeführt. Mit dem Fonds sollen insbesondere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1-10, deren Eltern Empfänger von staatlichen Leistungen nach SGB II, XII und Asylbewerberleistungsgesetzen sind, Wohngeld oder Kindergeldzuschüsse bekommen oder in finanzielle Notlagen geraten sind, unterstützt werden. Die Schulträger sollen zu Beginn jedes Schuljahres die Landesregierung über die jeweilige Zahl der Schüler informieren, die Anspruch auf Leistungen aus dem Schulsozialfonds haben. Gemäß diesem Anteil weist die Landesregierung den Schulträgern die finanziellen Mittel für die Förderung zu. Die Schulträger verwalten nun die Fonds in Eigenregie. Ab 2009 werden jährlich 2,2 Mio. € an die Kinder einkommensschwacher Eltern in Brandenburg ausgereicht.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie viele Potsdamer Schulen haben für das Jahr 2009 Mittel in welcher Höhe aus dem Schulsozialfonds abgerufen? 

 

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Erläuterung

 

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