Antrag - 09/SVV/0525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung bezüglich Genehmigungsverfahren für Pufferzonen in Welterbestätten im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam zu verzichten und die laufenden Verhandlungen einzustellen.

 

 

 

 

gez. Michael Schröder

Fraktionsvorsitzender

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Ruf Potsdams in der Welt ist u.a. durch die wertvollen Anlagen des Welterbes begründet. Der Schutz dieser Anlagen muss für Landeshauptstadt Potsdam eine vordringliche Aufgabe sein und ist unbedingt zu gewährleisten.. Nach Auskunft der Verwaltung in der Antwort auf die Große Anfrage (09/SVV/0444) ist die LHP dieser Aufgabe bisher auch bereits nachgekommen.

Deshalb habe die Oberste Denkmalschutzbehörde des Landes Brandenburg in völliger Übereinstimmung mit der LHP in der „Periodischen Berichterstattung“ 2006 die Linie verfolgt, dass das Geflecht aus bestehenden Denkmalbereichen, Bebauungsplänen, Sanierungssatzungen, Entwicklungssatzungen, Gestaltungssatzungen und Werbesatzungen bereits die Funktion einer Pufferzone erfüllt.

In der maßgeblichen UNESCO-Richtlinie für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Natur- und Welterbes der Welt wird die Errichtung von Pufferzonen und damit verbundenen Verwaltungsvereinbarungen als eine Möglichkeit genannt, wenn dies für die angemessene Erhaltung des Welterbes erforderlich ist. Wenn der Schutz bereits auf andere Weise gewährleistet ist, wie im Fall der LHP, dann bedarf es dieser Maßnahme nicht.

Nach Auskunft der Verwaltung auf die o.a. Große Anfrage geht sie nach vorläufiger Einschätzung davon aus, dass die Umsetzung der Verfahrensregelungen einen nicht unerheblichen Prozess- und damit Personalaufwand bedeutet und eine zusätzliche Stelle für einen Gebietsdenkmalpfleger erfordert.

Diese Einschätzung ist vorläufig, es könnte sich also auch höherer zusätzlicher Personalbedarf ergeben, die Genehmigungsverfahren können sich verzögern.

Da der Welterbeschutz ohnehin bereits gegeben ist, bedeutet die o.a. Verwaltungsvereinbarung eine bürokratische Ausweitung der Verwaltungsarbeit.

 

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