Anfrage - 09/SVV/0542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum 1. April 2009 haben sich die Vorgaben zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung  durch eine Änderung der Arbeitsanweisung geändert. Die Nettokaltmiete wurde von 4,60 € auf 5,50 €/m² erhöht. Eine Veränderung der Kosten der Betriebskostenanteile von derzeit 2,80 €/m² wurde nicht mitgeteilt. Nach persönlichen Berechnungen müsste demnach die aktuelle Bruttowarmmiete von maximal 7,40 €/m²  auf maximal 8,30 €/m² angestiegen sein.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist unter Verweis auf die o. g. Berechnungen eine Herabsetzung von Kosten der Unterkunft in Folgebescheiden der Paga, ohne dass sich eine Veränderung bei den Betriebskostenanteilen ergeben hat, in Potsdamer Bedarfsgemeinschaften zu erklären?

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Erläuterung

 

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