Beschlussvorlage - 09/SVV/0550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam gemäß § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung.

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Erläuterung

Begründung:

 

Entsprechend § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung unbeschadet des § 28 Abs. 2 BbgKVerf über die Feststellung und Änderung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe zu entscheiden. Gemäß § 67 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit § 2 Nr. 5 GemHVO werden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Haushaltsplan beigefügt werden. Sie sind jedoch nicht Bestandteil des Haushaltsplanes.

 

Zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes bringt die Stadt als Eigentümer der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen die Abschreibungen auf. Im Jahre 2009 sind für Ersatzinvestitionen im Stadtgebiet Potsdam finanzielle Mittel in Höhe von 368,4 T€ vorgesehen. Damit sollen auf der Grundlage der vorhandenen Dringlichkeitsliste des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen folgende Straßenbeleuchtungsanlagen erneuert und somit ein weiterer Schritt zum Abbau des vorhandenen Investitionsstaus gemacht werden

 

Investitionen bis zu einer Höhe von 30.000 € können vorgenommen werden.

Darüber hinausgehende Investitionen bedürfen der Abstimmung mit den Stadtwerken Potsdam GmbH.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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