Anfrage - 09/SVV/0552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der ehemals kommunale Hort der Gemeinde Groß Glienicke wurde seinerzeit gegen den Willen der Eltern dem Trägerverein Spatzennest e. V. überschrieben. Im Gegenzug verpflichtete sich der Verein Spatzennest e. V. vertraglich dazu, einen Hortneubau zu betreiben. Nunmehr baut die Landeshauptstadt Potsdam einen Schulerweiterungsbau auf eigene Kosten, in dem zukünftig auch der Hort betrieben werden soll. Um Marktgerechtigkeit walten zu lassen,

 

frage ich den Oberbürgermeister:

 

Frage:        Unter welchen Bedingungen könnte die Landeshauptstadt Potsdam den Hortbetreuungsvertrag mit dem Träger kündigen und die von Potsdam neu errichtete Einrichtung neu ausschreiben?

 

 

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Erläuterung

 

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