Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0581

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Auf Antrag der Fraktionen CDU/ANW, SPD, FDP/Familienpartei und Bündnis 90/ Die Grünen wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwieweit zur Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellen Internetverbindungen nach Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung, Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Dazu ist voranzustellen, dass gemäß Definition des MLUV Brandenburg die Kernstadt Potsdam, OT Eiche, OT Golm, OT Groß Glienicke, GT (Gemeindeteil) Babelsberg, GT Bornim, GT Bornstedt, GT Drewitz, GT Nedlitz, GT Sacrow und GT Schlänitzsee nicht zum ländlichen Raum der Gemeinde Potsdam, Stadt zählen. Förderfähig wären somit gemäß Richtlinie die Ortsteile Satzkorn, Uetz-Paaren, Fahrland (inkl. Dorf Kartzow, Krampnitz), Neu Fahrland, Marquardt und Grube (inkl. Ortschaft Nattwerder). Die Landeshauptstadt Potsdam ist bemüht, die Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellen Internetanschlüssen zu sichern. Es ist daher vorgesehen, das Thema Breitbandversorgung im Ländlichen Raum auf die Tagesordnung des nächsten Arbeitskreises Ländlicher Raum, dessen Vorbereitung durch den Bereich 387 erfolgt, zu setzen. Im Arbeitskreis soll mit den Ortsvorstehern abgestimmt werden, inwieweit in den o.g. Ortsteilen Bedarf zur Breitbandanbindung besteht. Das ist erforderlich, da eine Bedarfsanalyse und der Nachweis zum nachhaltigen Betrieb der Anlagen Grundlage der Förderung sind. Förderfähig sind gemäß Richtlinie Infrastrukturmaßnahmen als Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) der Netzbetreiber im Zusammenhang mit deren Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Als Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände definiert.            

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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