Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Winterdienst auf Geh- und Radwegen in der Stadt Potsdam wird entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung durchgeführt. Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen bei den anliegenden Grundstückseigentümern.

 

Eine rechtliche Verpflichtung zum Winterdienst auf Radwegen besteht grundsätzlich nicht, jedoch werden auf einigen überörtlichen Radwegen Räum- und Streuleistungen erbracht. Diese Leistungen können voraussichtlich nicht über die Gebührensatzung refinanziert werden.

 

Bezogen auf den Winterdienst 2009 ist festzustellen, dass die Beseitigung von Streumitteln nach der Winterperiode gesondert beauftragt wurde. Zunächst beschränkte sich die Reinigung im April 2009 auf die touristischen Ziele und wurde auf allen Radwegen mit Winterdienst bis zum 20. Mai 2009 ausgedehnt.

 

Mit Ablauf der Vertragslaufzeit für den aktuellen Winterdienst wird zurzeit die Ausschreibung ab dem Winter 2010/11 für mindestens 5 Jahre vorbereitet.

 

Im Einklang mit dem Radverkehrskonzept soll der Winterdienst auf allen bedeutsamen Radwegen durchgeführt werden. Besonders die Innenstadtrouten, die Routen zu den Universitätsstandorten und Tangenten aus den Wohngebieten in die Innenstadt sollen zukünftig winterdienstlich betreut werden.

 

Um eine möglichst hohe Verkehrssicherheit, besonders an Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, die Radwege aufzutauen, anstatt abzustumpfen. Beispielsweise der Landesbetrieb Straßenwesen hat die erforderlichen Erfahrungen und benutzt Magnesiumchloridsole, die mit Sprühfahrzeugen aufgebracht wird. Diese Sole sorgt für sofortiges Tauen von Schnee und Eis, unabhängig von der Verkehrsdichte.

 

Sie lässt sich genau dosiert auf die Radwege aufbringen. Mit dieser Technologie ist es möglich, ein sehr breites Temperaturspektrum abzudecken, weil die Magnesiumchloridsole, abhängig von ihrer Konzentration, bis -50°C wirken kann.

 

Damit entfällt auch die Streugutentfernung und sorgt für gute Bedingungen der Radfahrer.

Gleichzeitig wird mit der neuen Ausschreibung eine wesentlich höhere Effektivität durch einen zweiten Winterdienststandort im Potsdamer Nordraum erwartet und die Einsatzzeiten verkürzt (Verringerung der Fahrkilometer ohne winterdienstliche Leistung, damit kürzere Umlaufzeiten für die Touren).

Weiterhin wird sichergestellt, dass mit der Vorhaltung von Magnesiumchloridsole bei extremen Witterungsbedingungen die Freihaltung der Straßen, gemäß Straßenreinigungssatzung, erfolgt. Die GPS-gestützte Nachweisführung wird auf alle Winterdienstleistungen ausgedehnt und ermöglicht eine effektive Kontrolle.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Unter Beachtung der Mehraufwendungen für einen zweiten Standort zur Vorhaltung

von Magnesiumchloridsole und dem erweiterten Winterdienst auf Radwegrouten sind

Mehrkosten zu erwarten.

 

Mit den derzeitigen Erfahrungswerten sowie der Schaffung der neuen technischen Voraussetzungen für den Winterdienst wird von Mehraufwendungen in Höhe von ca. 190 T€ ausgegangen.

 

Der Mehrbedarf ist noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung 2010 – 2012 berücksichtigt.

 

In Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung wird der voraussichtliche Mehrbedarf ermittelt und ist für die Folgejahre in die Haushalts- und mittelfristige Finanzplanung unter Einhaltung der gegebenen Eckwerte zu berücksichtigen.

 

 

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