Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Hiermit wird mit Stand vom 20.04.09 und entsprechend der Miteilungsvorlage vom 26.03.09 –09/SVV/0344- zum Sozialrabatt durch Fonds energieeffizienter Haushaltstechnik berichtet:

 

Der Beschluss zielt offensichtlich darauf ab, dass – wie auch immer definiert, „sozialbedürftigen“ und /oder „einkommensschwachen“ Haushalten eine öffentliche oder auch private (Stadtwerke) Förderung – sei es in Form von geldlichen oder auch ideellen Zuwendungen gewährt werden soll, um damit Folgen eines hohen Energiepreises oder einer deutlichen Energiepreissteigerung  zu mildern.  Dies auch ggf. zu Lasten eines Sozialtarifes für Strom. Der Beschluss hat damit eine ganz überwiegend sozialpolitische Komponente.

 

Die Transferempfänger öffentlicher Leistungen wie des ALG II oder der Grundsicherung ggf. sogar von Bundesausbildungsförderung oder von Wohngeld könnten damit gemeint sein.

 

In dem Zusammenhang ist stets die Frage der Anrechnung von zusätzlichen Geldleistungen für Transferempfänger öffentlicher Leistungen zu prüfen.

 

Nach Auskunft des Rechtsamtes stellt sich die Situation am Beispiel des ALG und der Sozialhilfe zusammengefasst wie folgt dar:

 

Soweit die Zweckrichtung der im Beschluss der STVV angeregten öffentlichen oder privaten Subvention (für die Stadtwerke als Unternehmen in öffentlicher Hand gilt dies auch) die Einsparung von Energie im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes betrifft und einen entsprechenden Anreiz darstellen soll, scheint eine Nichtanrechnung auf vorgenannte Transferleistungen vertretbar, da keine Zweckidentität der Leistungen vorliegt bzw. anders als bei den Leistungen nach SGB II und SGB XII derartige Zuschüsse nicht primär der Sicherung des Lebensunterhaltes bzw. der Abdeckung des Bedarfes an Gütern des täglichen Lebens darstellt.

 

Ausweislich des Beschlusstextes der STVV vom 3.12.08 ist die Zweckrichtung jedoch nicht die des Umweltschutzes und des Klimaschutzes, sondern die der Unterstützung von „sozial bedürftigen“ und/oder „einkommensschwachen“ Familien.

 

Insofern ist im Ergebnis festzustellen, dass allein der sozialpolitischen Intension der STVV nicht erfolgsversprechend  Rechnung getragen werden kann.

 

Es ist daher geprüft worden, ob nicht ggf. durch eine andere Zielrichtung, sozusagen als Folgeeffekt, das ins Auge gefasste Ziel erreicht werden kann. Dies könnte mit einer Zweckbestimmung auf den Umwelt- und Klimaschutz regelungstechnisch, sodann aber auch operativ gelingen.

 

Hierzu ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Subventionsberechtigung neu zu definieren und in das Konzept der Förderung von Energieeffizienz einzubeziehen.

 

Auch der Klimarat hat sich in seiner letzten Sitzung mit diesem Thema beschäftigt und wird es weiterhin begleiten.

 

Derzeit wird diese Zielstellung in einem  Struktur- und Maßnahmekonzept niedergelegt. Als Rahmenbedingungen sollen sowohl ideelle Förderungen (Beratung) wie auch Förderungen in Geld ( sei es als Zuschuss oder ggf. als Darlehn oder auch in Kombination) vorgesehen werden.  Subventionsberechtigt soll der energieverbrauchende Potsdamer Haushalt sein.

 

Insbesondere ist die Koordinierungsstelle u.a. mit mehreren städtischen Unternehmen in Gesprächen, wobei herauszustellen ist, dass mit den Wohnungsunternehmen durchaus aktive und kreative Partner uns hilfreich zur Seite stehen.

 

In Anbetracht der derzeitigen Gespräche, die im Prinzip natürlich um die Höhe der Beteiligungen bzw. der Finanzierungen gehen, wird um Verständnis gebeten, dass weiteres erst nach Abschluss der Verhandlungen bzw. mündlich in der STVV berichtet wird.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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