Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0575

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Oberbürgermeister beauftragt, die Funktion eines Radverkehrsbeauftragten innerhalb der Stadtverwaltung einzurichten und die nötigen Organisationsentscheidungen zur Stärkung der Radverkehrsförderung zu treffen.

 

Auf dieser Grundlage wird der Oberbürgermeister durch eine Organisationsverfügung voraussichtlich zum 01.07.2009 die Position eines Radverkehrsbeauftragten im Fachbereich 46 „Stadtplanung und Bauordnung“ schaffen.

 

Mit der Organisationsverfügung sollen dem Radverkehrsbeauftragten folgende Aufgaben übertragen werden:

 

§         Erstellung bzw. Fortschreibung von Programmen und strategischen Konzepten im Zusammenhang mit dem Radverkehr und der Radverkehrsförderung sowie Koordination der Umsetzung der damit zusammenhängenden Maßnahmen,

§         Haushaltsplanung bzw. Koordination der Mittelverwendung für Radverkehrsmaßnahmen,

§         Festlegung der Planungsstrategien und Planung von Baumaßnahmen mit Bezug zum Radverkehr bzw. Beteiligung daran,

§         Initiierung, Durchführung bzw. Begleitung von Vorhaben und Projekten zur Radverkehrsförderung und der Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas,

§         Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr,

§         Kooperation mit den angrenzenden Landkreisen zu Fragen des Radverkehrs sowie Mitwirkung an der Radverkehrsförderung auf Landes- und Bundesebene,

§         Evaluation von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung sowie von entsprechenden strategischen Konzepten und Programmen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stellenbewertung steht noch aus.

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