Beschlussvorlage - 09/SVV/0403

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion DIE LINKE: Frau Juliane Nitsche,

 

- über die Fraktion SPD: Herr Dr. Christian Seidel,

 

- über die Fraktion CDU/ANW: Frau Ingeborg Praechtel,

 

- nach Losentscheid bzw. Einigung zwischen den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und   FDP/Familienpartei: ...........

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Hans Otto Theater GmbH (HOT).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag hat das HOT ein Kuratorium, das aus folgenden Mitgliedern besteht (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag):

 

a)   dem/der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

b)   drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),

c)   einem Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt wird,

d)   einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist,

e)   einem Vertreter des Betriebsrates.

 

Des Weiteren ist im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die Landeshauptstadt Potsdam für die 2004/2005 neu beginnende Amtszeit des Kuratoriums - abweichend von der Regelung lit. b) - gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaftsvertrag vier Vertreter in das Kuratorium entsenden kann.

 

Die Konstituierung des HOT - Kuratoriums erfolgte am 15.04.2005. Die Amtszeit des Kuratoriums wird voraussichtlich bis Mitte 2010 andauern.

 

Auf Antrag der Fraktion FDP/Familienpartei gemäß § 41 Abs. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) soll nunmehr die Entsendung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung der aktuellen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die vier nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Hans Otto Theater GmbH - für den Rest der Amtszeit des Kuratoriums - zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

1 Sitz für die Fraktion DIE LINKE

 

1 Sitz für die Fraktion SPD

 

1 Sitz für die Fraktion CDU/ANW

 

1 Sitz nach Losentscheid bzw. Einigung zwischen den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und

          FDP/Familienpartei gemäß § 41 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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