Beschlussvorlage - 09/SVV/0403
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der Hans Otto Theater GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
03.06.2009
| |||
|
02.09.2009
| |||
|
07.10.2009
| |||
|
04.11.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE: Frau Juliane Nitsche,
- über die Fraktion SPD: Herr Dr. Christian Seidel,
- über die Fraktion CDU/ANW: Frau Ingeborg Praechtel,
- nach Losentscheid bzw. Einigung
zwischen den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Familienpartei: ...........
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige
Gesellschafterin der Hans Otto Theater GmbH (HOT).
Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag hat das HOT ein Kuratorium, das aus folgenden Mitgliedern besteht (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag):
a)
dem/der
Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als
Vorsitzende/r,
b)
drei
Vertretern, welche
von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO
i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO entsandt werden (Entsendung durch die
Stadtverordnetenversammlung),
c)
einem
Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt wird,
d)
einem
Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für
Kultur zuständig ist,
e)
einem
Vertreter des Betriebsrates.
Des Weiteren ist im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die
Landeshauptstadt Potsdam für die 2004/2005 neu beginnende Amtszeit des
Kuratoriums - abweichend von der Regelung lit. b) - gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2
Gesellschaftsvertrag vier Vertreter in das Kuratorium entsenden kann.
Die Konstituierung des HOT - Kuratoriums erfolgte am
15.04.2005. Die Amtszeit des Kuratoriums wird voraussichtlich bis Mitte 2010
andauern.
Auf Antrag der Fraktion FDP/Familienpartei gemäß § 41
Abs. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) soll nunmehr die
Entsendung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung
der aktuellen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die vier nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Hans Otto Theater GmbH - für den Rest der Amtszeit des Kuratoriums - zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
1 Sitz für die Fraktion DIE LINKE
1 Sitz für die Fraktion SPD
1 Sitz für die Fraktion CDU/ANW
1 Sitz nach Losentscheid bzw. Einigung zwischen den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und
FDP/Familienpartei gemäß § 41 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf.
II. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und
2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer
Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.