Antrag - 09/SVV/0523

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Abstimmung mit dem Hauptausschuss der  Landeshauptstadt Potsdam,

 

  1. einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um zu klären, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Enteignung der Uferwegflächen gegeben sind und wie die Höhe der Enteignungsentschädigung zu bemessen ist (Wertermittlungsstichtag, Wertermittlungsverhältnisse usw.).

 

  1. einen geeigneten unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, alle weitergehenden städtebaulichen Maßnahmen und Planungen, die von der Verwaltung bzgl. des Uferweges am Griebnitzsee durchgeführt und erarbeitet werden, zu begleiten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Es gibt unterschiedlichste Annahmen und Gutachten über die Höhe der zu entrichtenden Entschädigung sowie über die Erfolgsaussichten einer Enteignung.

 

Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen kann seriös nur auf der Grundlage eines neutralen und aussagekräftigen Gutachtens über die Konsequenzen aus den aktuellen gerichtlichen Entscheidungen und der zu erwartenden Kosten insbesondere für die möglichen Enteignungen getroffen werden.

 

Die weitere Beplanung der Uferzone am Griebnitzsee muss auf Grund der bisherigen juristischen Auseinandersetzungen und Festlegungen höchst professionell erfolgen. Ein in diesen Vorgängen erfahrender Sachverständiger muss die Verwaltung unterstützen, um weitere kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung möglichst auszuschließen oder jedenfalls für die Landeshauptstadt Potsdam erfolgreich zu führen und eine gerechte Abwägung aller Belange bestmöglich zu gewährleisten.

 

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