Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ein optimales Bau- und Nutzungskonzept kann nur von einem Eigentümer erarbeitet werden, der auch die wirtschaftlichen Risiken einer Investition verantwortet. Insofern ist es das erstrangige Ziel der Verwaltung, dabei die mögliche Unterstützung zu geben.

 

Wie die Verwaltung in der Antwort auf die Anfragen 09/SVV/0295  und 09/SVV/0450 mitgeteilt hatte, wurden mehrere Kaufinteressenten, die sich für den Ankauf der Immobilie interessierten, planungsrechtlich beraten.

 

Wie die Verwaltung in Erfahrung bringen konnte, dauern die Kaufvertragsverhandlungen an.

 

Erst nach Vertragsunterzeichnung können mit dem neuen Eigentümer weitere Gespräche über das Bau- und Nutzungskonzept geführt werden.

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Erläuterung

 

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