Beschlussvorlage - 09/SVV/0593

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stellen 372 100 04, Wachabteilungsführer/in, Stellenwert: A 11 und 373 100 05, Sachbearbeiter/in Vorbeugender Brandschutz, Stellenwert A 10 sowie die Stellen 378 000 04, 378 000 05 und 378 000 06, Brandoberinspektoranwärter/in, Anwärterbezüge, werden zur Besetzung extern ausgeschrieben.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Fachbereich Feuerwehr werden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 fünf Stellen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes durch altersbedingtes Ausscheiden der Stelleninhaber zur Nachbesetzung frei.

Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes treten auf Grund der Regelung des § 117 Landesbeamtengesetz des Landes Brandenburg (LBG) i.V.m. § 109 LBG mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Für die Beschäftigten des feuerwehrtechnischen Dienstes gelten die Regelungen des TVöD, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet.

 

Damit ist ab 16.03.2010 die Stelle 372 100 04, Wachabteilungsführer/in, Stellenwert A 11 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und ab 01.09.2010 die Stelle 373 100 05, Sachbearbeiter/in Vorbeugender Brandschutz, Stellenwert A 10 BBesG, nach zu besetzen.

Es handelt sich hier um Stellen des feuerwehrtechnischen Dienstes, die laut Gefahrenabwehrbedarfsplan und Gutachten PWC/Rinke für die Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus besetzt sein müssen.

 

Für die Besetzung dieser Stellen werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die neben der für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachhochschulausbildung den Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes erbringen.

 

Im Fachbereich Feuerwehr sind Mitarbeiter, die über die geforderten Qualifikationen verfügen, bereits adäquat eingesetzt, so dass eine interne Besetzung der Stellen nicht umsetzbar ist.

 

Für den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes können Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes zugelassen werden, wenn sie die gemäß Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg (FeuLV) geforderten Voraussetzungen erfüllen und geeignet erscheinen. Da die Ausschreibung der Zulassung zum Aufstieg im Jahr 2008 keine geeigneten Bewerbungen im Fachbereich Feuerwehr erbracht hat und zudem die Laufbahnausbildung 18 Monate umfasst, konnte die dringende Nachbesetzung nicht durch eigene Personalentwicklung realisiert werden.

 

Mit der externen Stellenausschreibung sollen sowohl geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Laufbahnausbildung als auch Bewerber für den Vorbereitungsdienst gewonnen werden.

Für den Vorbereitungsdienst stehen ab 01.10.2009 (Ausbildungsbeginn) bis zum 31.03.2011 die Stellen 378 000 04, 378 000 05 und 378 000 06 zur Verfügung. Beamte des Vorbereitungsdienstes erhalten Anwärterbezüge nach A 10 BBesG.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die notwendigen Personalaufwendungen für die Stelle 373 100 05, A 10 BBesG und die Stelle 372 100 04,      A 11 BBesG sind im Haushalt eingeplant.

 

Für die Stellen 378 000 04, 378 000 05, 378 000 06, Brandoberinspektorenanwärter sind die Personalaufwendungen in Höhe von Anwärterbezügen nach A 10 BBesG im Fachbereich Feuerwehr eingeplant.

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Anlagen

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