Beschlussvorlage - 09/SVV/0593
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Stellenbesetzung Brandoberinspektor/in und Brandoberinspektoranwärter/in
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.06.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
Die
Stellen 372 100 04, Wachabteilungsführer/in, Stellenwert: A 11 und 373 100 05,
Sachbearbeiter/in Vorbeugender Brandschutz, Stellenwert A 10 sowie die Stellen
378 000 04, 378 000 05 und 378 000 06, Brandoberinspektoranwärter/in,
Anwärterbezüge, werden zur Besetzung extern ausgeschrieben.
Erläuterung
Begründung:
Im Fachbereich Feuerwehr werden in den Jahren 2010, 2011 und
2012 fünf Stellen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes durch
altersbedingtes Ausscheiden der Stelleninhaber zur Nachbesetzung frei.
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes treten auf Grund
der Regelung des § 117 Landesbeamtengesetz des Landes Brandenburg (LBG) i.V.m.
§ 109 LBG mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Für die
Beschäftigten des feuerwehrtechnischen Dienstes gelten die Regelungen des TVöD,
wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet.
Damit ist ab 16.03.2010 die Stelle 372 100 04,
Wachabteilungsführer/in, Stellenwert A 11 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und ab
01.09.2010 die Stelle 373 100 05, Sachbearbeiter/in Vorbeugender Brandschutz,
Stellenwert A 10 BBesG, nach zu besetzen.
Es handelt sich hier um Stellen des feuerwehrtechnischen
Dienstes, die laut Gefahrenabwehrbedarfsplan und Gutachten PWC/Rinke für die
Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus besetzt sein müssen.
Für die Besetzung dieser Stellen werden Bewerberinnen und
Bewerber gesucht, die neben der für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten
Fachhochschulausbildung den Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der
Laufbahnprüfung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes erbringen.
Im Fachbereich Feuerwehr sind Mitarbeiter, die über die
geforderten Qualifikationen verfügen, bereits adäquat eingesetzt, so dass eine
interne Besetzung der Stellen nicht umsetzbar ist.
Für den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienstes können Beamtinnen und Beamte des mittleren
feuerwehrtechnischen Dienstes zugelassen werden, wenn sie die gemäß Verordnung
über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land
Brandenburg (FeuLV) geforderten Voraussetzungen erfüllen und geeignet
erscheinen. Da die Ausschreibung der Zulassung zum Aufstieg im Jahr 2008 keine
geeigneten Bewerbungen im Fachbereich Feuerwehr erbracht hat und zudem die
Laufbahnausbildung 18 Monate umfasst, konnte die dringende Nachbesetzung nicht
durch eigene Personalentwicklung realisiert werden.
Mit der externen Stellenausschreibung sollen sowohl
geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Laufbahnausbildung als
auch Bewerber für den Vorbereitungsdienst gewonnen werden.
Für den Vorbereitungsdienst stehen ab 01.10.2009
(Ausbildungsbeginn) bis zum 31.03.2011 die Stellen 378 000 04, 378 000 05 und
378 000 06 zur Verfügung. Beamte des Vorbereitungsdienstes erhalten
Anwärterbezüge nach A 10 BBesG.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die notwendigen Personalaufwendungen
für die Stelle 373 100 05, A 10 BBesG und die Stelle 372 100 04, A 11 BBesG sind
im Haushalt eingeplant.
Für die
Stellen 378 000 04, 378 000 05, 378 000 06, Brandoberinspektorenanwärter sind
die Personalaufwendungen in Höhe von Anwärterbezügen nach A 10 BBesG im
Fachbereich Feuerwehr eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,5 kB
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