Beschlussvorlage - 09/SVV/0255

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufhebung der Entgeltordnung der städtischen Schwimmhallen und Strandbäder sowie Bootsplätze der Landeshauptstadt Potsdam vom 16.11.2001 zum 31.07.2009

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Mit Beginn des Jahres 2005 wurden die städtischen Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH übertragen, die die Betreibung ihrem für diesen Zweck gegründeten Tochterunternehmen übertragen hat. Dies wurde mit dem Vertrag zur Übernahme des Betriebes der öffentlichen Hallen- und Strandbäder der Landeshauptstadt Potsdam vom 13.04.2005 vollzogen. Mit dem Übergang bzw. mit der Gewährung eines Zuschusses war und ist eine Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes verbunden.

 

In dem Übernahmevertrag wurde u.a. vereinbart, dass zunächst für die Jahre 2005 und 2006 die Leistungen hinsichtlich Öffnungs- und Schließzeiten, Eintrittspreisen in Anlehnung an die bestehende Entgeltordnung und Budgets für Schul- und Vereinsschwimmen entsprechend dem in 2004 erbrachten Umfang definiert werden. Für den Fall, dass die LHP den Betriebskostenzuschuss ab dem Jahr 2007 reduziert, wäre die SWP berechtigt gewesen, den Leistungsumfang anzupassen, um die diesbezüglich verringerten Erlöse zu kompensieren. Dies ist nicht notwendig geworden, da der Zuschuss weiter in gleicher Höhe gewährt wurde.

 

Nach nunmehr vier erfolgreichen Betriebsjahren soll der Prozess der Überleitung zum Abschluss gebracht werden, indem die städtische Entgeltordnung aufgehoben wird. Die Stadtwerke Potsdam GmbH und die betriebsführende Bäderlandschaft Potsdam GmbH haben für das Kiezbad Am Stern, die Strandbäder Templin und Babelsberg den Sanierungsstau weitgehend aufgelöst, den täglich erlebbaren Service für die Bürgerinnen und Bürger erhöht und in der Schwimmhalle Brauhausberg bestandssichernde Investitionen getätigt. Dies wäre bei Verbleib der Bäder bei der Landeshauptstadt unter den notwendigen Auflagen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht so schnell möglich gewesen.

 

Die bisherige städtische Entgeltordnung stellt ein mittlerweile veraltetes Instrumentarium dar. Es ist deutschlandweit üblich, die Bäder bei den jeweiligen Stadtwerken unter betriebswirtschaftlichen Maßstäben zu führen. Die betriebswirtschaftliche Führung kann aber langfristig gesehen nur erfolgreich sein, wenn die wesentlichen Steuerungsinstrumente zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund soll die Preisbildung als abschließender Schritt der Überleitung in die Hände der Stadtwerke Potsdam GmbH übergehen. Dadurch sind u.a. schnellere Reaktionsmöglichkeiten bzw. Marktanpassungen bzgl. der Rohstoffpreise oder des Preis-Leistungsverhältnisses nach Sanierungen gegeben. Eine Einflussnahmemöglichkeit bleibt für die Stadtverordnetenversammlung über den Aufsichtrat der Stadtwerke Potsdam GmbH erhalten.

 

Der Zuschuss der Landeshauptstadt Potsdam betrug im Haushaltsjahr 2008  875.300 Euro und ist für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 1.125.300 Euro geplant. Ein städtischer Zuschuss für das Schul- und Vereinsschwimmen soll gemäß bestehendem Übernahmevertrag weiterhin in angemessener Höhe geleistet werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht gegeben, da die Einnahmen aus o.g. Entgeltordnung gemäß Vertrag zur Übernahme des Betriebes der öffentlichen Hallen- und Strandbäder der Landeshauptstadt Potsdam vom 13.04.2005 in das Betriebsergebnis der Bäderlandschaft Potsdam GmbH eingeflossen sind.

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