Anfrage - 09/SVV/0609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mitte Juni 2009 wurde bekannt, dass bereits schon vor einem Jahr Ermittlungen gegen einen inzwischen entlassenen Mitarbeiter der Potsdamer Ausländerbehörde eingeleitet wurden, da dieser im Verdacht steht, gegen das Ausländergesetz verstoßen zu haben und Aufenthaltsgenehmigungen für die Zahlung von Geldbeträgen ausgestellt haben soll.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Mit welchen Kontrollmechanismen will die Stadtverwaltung die Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen an Ausländer zukünftig überwachen, so dass damit sichergestellt werden kann, dass auch nur solche Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, denen diese auch nach geltendem Ausländerrecht zusteht?

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Erläuterung

 

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