Anfrage - 09/SVV/0638

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dienstanweisung "Umsetzung Konjunkturprogramm II – vergaberechtliche Maßnahmen/ baufachliche Prüfung vom 11. Juni 2009" sieht Erleichterungen bei der Vergabe vor.

Abschließend führt der Oberbürgermeister darin aus: "Die für Antikorruption zuständige Stelle hat die betreffenden Bereiche durch geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu unterstützen."

 

Frage:      Welche konkreten Maßnahmen sind im Sinne dieser Dienstanweisung vorgesehen bzw. erfolgt?

 

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Erläuterung

 

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