Antrag - 09/SVV/0654

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Antragsverfahren für kostenloses Schulessen in sozialen Härtefallen einheitlich und klar zu fassen.

Dazu sollen die Formulare so überarbeitet werden, dass neben der Option „Eigenanteil von 1,- Euro“ auch die Option  „Härtefall“ aufgeführt wird. Das geänderte Formular soll noch im Schuljahr 2009/2010 zur Anwendung kommen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Auf den Antragsbögen für die Kostenerstattung Schulessen fehlt der Hinweis auf den besonderen Härtefall, in dem Schulessen kostenlos  ausgereicht werden kann und der in der  „Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung der LHP“ vom  1.9.2008 unter §5 aufgeführt wird.

Um betroffenen Eltern und Schülern eine einheitliche und sofortige Information über die Existenz der Härtefallregel zu gewährleisten, sollte dieser Punkt auf dem Antragsformular ergänzt werden.

Denkbar wäre beispielsweise eine Formulierung wie „Ich beantrage auf Grund folgender, über die obenstehenden Leistungsansprüche hinausgehenden Härten eine vollständige Übernahme der Kosten für das Schulessen“. So würde man dem Recht auf Information genüge tun und zugleich die Pflicht auf Nachweis durch die Familien und Prüfung durch die Verwaltung benennen.

 

 

Loading...