Antrag - 09/SVV/0654
Grunddaten
- Betreff:
-
Eindeutiges Antragsverfahren für kostenloses Schulessen ("Härtefallregel")
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW, FDP/Familienpartei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.09.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, das Antragsverfahren für kostenloses
Schulessen in sozialen Härtefallen einheitlich und klar zu fassen.
Dazu sollen
die Formulare so überarbeitet werden, dass neben der Option „Eigenanteil von
1,- Euro“ auch die Option
„Härtefall“ aufgeführt wird. Das geänderte Formular soll noch im
Schuljahr 2009/2010 zur Anwendung kommen.
Erläuterung
Begründung:
Auf den
Antragsbögen für die Kostenerstattung Schulessen fehlt der Hinweis auf den
besonderen Härtefall, in dem Schulessen kostenlos ausgereicht werden kann und der in der „Satzung über die Kostenbeiträge zur
Schulspeisung der LHP“ vom
1.9.2008 unter §5 aufgeführt wird.
Um
betroffenen Eltern und Schülern eine einheitliche und sofortige Information
über die Existenz der Härtefallregel zu gewährleisten, sollte dieser Punkt auf
dem Antragsformular ergänzt werden.
Denkbar
wäre beispielsweise eine Formulierung wie „Ich beantrage auf Grund folgender,
über die obenstehenden Leistungsansprüche hinausgehenden Härten eine
vollständige Übernahme der Kosten für das Schulessen“. So würde man dem Recht
auf Information genüge tun und zugleich die Pflicht auf Nachweis durch die
Familien und Prüfung durch die Verwaltung benennen.