Beschlussvorlage - 09/SVV/0685
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Stellenbesetzung der Stelle 111 000 14
Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin Konzernrechnungslegung / Konzernberichtswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.08.2009
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Erläuterung
Begründung:
Beim Konzernabschluss (Gesamtabschluss) handelt es sich um eine neue zusätzliche Aufgabe für den Bereich Beteiligungsmanagement. Nach § 83 BbgKVerf ist die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verpflichtet, künftig einen Gesamtabschluss zu erstellen.
Die
Gesamtbilanz ist die konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der LHP.
Wesentlich ist hierbei, dass sämtliche der LHP selbst oder den
Unternehmensbeteiligungen, welche unter der einheitlichen Leitung der LHP
stehen, (oder von dieser beherrscht werden), gehörenden Vermögensgegenstände
und Schulden nach einheitlichen Grundsätzen konsolidiert werden. Daneben sind
Doppelerfassungen (z. B. Beteiligungsbuchwert und anteiliges Eigenkapital
des gleichen vollkonsolidierten Aufgabenbereiches) oder rein
"konzerninterne Sachverhalte" (z. B. Forderungen und
Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Aufgabenbereichen der Kommune)
herauszulösen.
In der
Gesamtergebnisrechnung werden sämtliche den vollkonsolidierten 29 Unternehmen
und dem Kernhaushalt der Kommune zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge
zusammengefasst und die reinen "konzerninternen" Vorgänge eliminiert.
Durch die unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben sich
darüber hinaus verschiedene Anpassungs- und Ergänzungsbuchungen.
Im Bereich der Stadtverwaltung sind Beschäftigte, die über
die genannten Qualifikationen verfügen, entsprechend ihrer Fähigkeiten
eingesetzt und können daher nicht ohne im abgebenden Bereich zu fehlen
umgesetzt werden. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig, die
Personalsuche auf den externen Arbeitsmarkt zu erstrecken.
Der externen Stellenausschreibung ist eine interne
Stellenausschreibung vorausgegangen. Es gab eine interne Bewerberin, welche
fachlich nicht geeignet ist.
Die Stelle soll mit einer regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit von 40 Stunden besetzt werden, da der Aufgabenbereich vollumfänglich
abgedeckt werden muss. Die Stelle ist mit 40 Wochenstunden im Stellenplan
vorhanden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,6 kB
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