Beschlussvorlage - 09/SVV/0708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufstellung des Bebauungsplans Nr.52  „Rote Kaserne Ost“ - 2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“  (siehe Anlage 1).

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Erläuterung

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“

- 2. Änderung  „Teilbereich Exerzierhaus“

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

- Anlage 1:            Kurzeinführung (1 Seite)

- Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost – 2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“: Begründung zum Aufstellungsbeschluss mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Gestaltungsplan (12 Seiten + 2 Pläne)

 

 

 

Anlage 1

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·                                             Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ - 2. Änderung „Nordbereich Exerzierhaus“

 

 

1.1        Anlass und Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ - 2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.06.2009 die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 52 "Rote Kaserne Ost" als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt am 27.08.2009 im Amtsblatt und wird damit rechtskräftig.

 

Der Teilbereich Exerzierhaus war  in das Gebiet der 1. Änderung einbezogen. Eine Änderung der Festsetzungen erfolgte für diesen Teilbereich im Norden des Bebauungsplanes jedoch nicht. Unverändert setzt auch der 1.Änderungsplan als Nutzungsart eine private Grünfläche für kulturelle Zwecke fest.

 

Mit dieser Festsetzung sollte ein Veranstaltungsort für kulturelle Aufführungen im denkmalgeschützten Exerzierhaus und in einem neu zu errichtendem Amphitheater geschaffen werden. Der ehemalige Grundstückseigentümer hat die Realisierung dieses Kulturprojektes inzwischen aufgegeben und die Grundstücke verkauft. Der neue Grundstückseigentümer strebt sowohl für das ehemalige Exerzierhaus als auch für den östlichen Grundstücksbereich eine Wohnnutzung an.

 

Aus planerischer Sicht wird die angestrebte Wohnnutzung für den nördlichen Bereich der Roten Kaserne Ost befürwortet. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 wurde die ursprünglich vorgesehene gewerbliche Nutzung des südlich angrenzenden Areals in ein Mischgebiet geändert.

 

Die beabsichtigte Nutzungsänderung von Kultur zu Wohnen im nördlichen Bereich würde die geplante Misch- und Wohnnutzung in den südlich angrenzenden denkmalgeschützten Kasernengebäuden sinnvoll ergänzen und einen städtebaulichen Übergang der Kasernenanlage zum Nedlitzer Holz schaffen. Durch die Neuaufstellung kann das denkmalgeschützte Exerzierhaus einer zivilen Nutzung mit ca. 20 Wohneinheiten zugeführt werden. Das neu geplante Wohngebiet  in der östlichen Grundstückshälfte liegt in ca. 100m Entfernung von der  Nedlitzer Straße und wäre von dieser nicht einsehbar. Durch den Abstand wäre das Wohngebiet auch kaum Lärmemissionen von der Nedlitzer Straße ausgesetzt. Mit der Verortung des neuen Wohngebietes im östlichen Bereich kann der wertvolle Baumbestand (Buchen) im westlichen Bereich erhalten bleiben.

 

 

 1.2            Empfehlung der Verwaltung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ - 2. Änderung  „Teilbereich Exerzierhaus“ 

 

Die Verwaltung empfiehlt  der Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“-  2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“ zu fassen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Der Bebauungsplan setzt keine neu zu errichtenden Erschließungsanlagen fest.

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Anlagen

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