Beschlussvorlage - 09/SVV/0709
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl" zum 30.04.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, GB Soziales, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister
Scholl" zum 30.04.2007 wird gemäß § 7 Ziffer 4 der Eigenbetriebsverordnung
festgestellt.
2.
Dem
Oberbürgermeister, Herrn Jann Jakobs, wird für die Wahrnehmung der nach
Eigenbetriebsverordnung der Werkleitung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim
"Geschwister Scholl" obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2007 gemäß
§ 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.
Erläuterung
Begründung:
1.
Sachlage
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 6. Dezember 2006 (DS-Nr.: 06/SVV/0841) die Veräußerung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ der Landeshauptstadt Potsdam „mit sämtlichen Aktiva und Passiva an eine zu diesem Zweck zu gründende einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH“.
Entsprechend Unternehmenskaufvertrag vom 20. Dezember 2006
hat der Eigenbetrieb sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2007 und rechtlicher Wirkung zum 1. Mai
2007 an die Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige
GmbH Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gGmbH verkauft. Vom Eigenbetrieb
wurde daher eine Schlussbilanz für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis
30. April 2007 aufgestellt; die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes
wurde allerdings bereits zum 1. Januar 2007 eingestellt und von der
Potsdamer Senioreneinrichtungen Geschwister Scholl gGmbH (2008 umbenannt in
Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gGmbH) übernommen.
2. Gesetzliche
Grundlagen
Gemäß § 7 Ziffer 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 28 Abs. 2 BbgKVerf über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung.
3. Prüfung durch
das Ministerium des Inneren, Kommunales Prüfungsamt
Vom Ministerium des Inneren, Kommunales Prüfungsamt, wurde die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft (im Folgenden Ernst & Young AG genannt) beauftragt, den Jahresabschluss zum 30. April 2007 des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl" zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
Mit dem Prüfvermerk vom 26. Juni 2008 wurde seitens der Ernst & Young AG testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen geführt haben.
Mit Schreiben vom 26. März 2009 wurde seitens des Kommunalen Prüfungsamtes bestätigt, dass zu dem von der Ernst & Young AG am 26. Juni 2008 erteilten Bestätigungsvermerk keine eigenen Feststellungen getroffen wurden.
4.
Wesentliche Aussagen aus dem Prüfungsbericht der Ernst & Young AG und
dem
Lagebericht
Auszug
aus dem Prüfungsvermerk vom 26. Juni 2008:
„Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Geschäftsverlauf:
Das Rumpfgeschäft vom 1. Januar bis 30. April 2007 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 138. Der Verlust resultiert hauptsächlich aus dem Verkauf der Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebes.
Der Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam wurde auf der
Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Oktober 2007
(DS.: 07/SVV/0744) rückwirkend zum 1. Mai 2007 aufgelöst.
5. Finanzielle Auswirkungen:
Die Feststellung des Jahresabschlusses hat keine
finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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385 kB
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