Beschlussvorlage - 09/SVV/0710

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß § 12 der Hauptsatzung wird zur inhaltlichen Fortführung der Aufgaben des bisherigen „Kleingartenbeirates“ eine Kleingartenkommission eingerichtet.

 

Stellung, Aufgaben und Zusammensetzung ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Geschäftsordnung.

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Erläuterung

Begründung:

Über einen Zeitraum von fast 15 Jahren hat sich mit der Institutionalisierung eines „Kleingarten­beirats“ auch in vielfältig konfliktträchtigen Situationen ein Forum bewährt, das beim Umgang mit kleingärtnerisch genutzten Flächen in der Landeshauptstadt Potsdam erfolgreich dazu beigetragen hat, einen Ausgleich von Interessen im Vorfeld der politischen Beratungen zu erörtern und tragfähige Lösungen vorzuschlagen.

Durch die neue Kommunalverfassung sind Beiräte auf die Vertretung der Interessen bestimmter Personengruppen fixiert; die kommunalrechtliche Ausrichtung der Beiräte entspricht deshalb nicht dem Anspruch des Kleingartenbeirates, sich um den interessenübergreifenden Ausgleich zu bemühen.

In der letzten Beratung des Kleingartenbeirates vor der Kommunalwahl 2008 waren sich alle Anwesenden einig, dass die Arbeit in diesem Sinne weitergeführt werden soll, auch wenn diese nicht als „Beirat“ firmieren kann. Die neue kommunalrechtliche Situation lässt dies zu; § 12 der Hauptsatzung bestimmt hierzu ausdrücklich, dass bei spezifischen sachbezogenen Interessen, die für die Landeshauptstadt von besonderem Belang sind, „durch Beschluss der Stadtverordneten­versammlung sonstige Beratungsgremien eingerichtet werden“ können.

Deshalb ist nunmehr in Übereinstimmung mit den Beteiligten (verwaltungsseitig berufene Vertreter, Verband der Garten- und Siedlerfreunde, zuletzt vertretene Fraktionen) eine deutlich gestraffte Geschäftsordnung entwickelt worden – die Runde hat sich dabei zugleich darauf verständigt, als neue Bezeichnung Kleingartenkommission vorzuschlagen.

Die Geschäftsordnung spiegelt zugleich formal die mit dem Beschluss zur Drucksache 07/SVV/0128 am 05.09.2007 vorgegebenen Standards einer Entscheidungsvorbereitung wider, die im Falle einer Inanspruchnahme von Kleingärten für anderweitige Investitionen zu beachten sind.

 

Weiteres Verfahren:

Wenn die Stadtverordnetenversammlung dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmt, wird der Oberbürgermeister die vorgesehenen drei Bediensteten benennen, die – wie im bisherigen Klein­gartenbeirat – die Aufgabenbereiche Liegenschaftsverwaltung, Grünflächen und Stadtentwicklung vertreten sollen. Der Verband der Garten- und Siedlerfreunde wird seinerseits drei Vertreter des Kreis­verbandes benennen. Den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wird Gelegenheit gegeben, ihrerseits zu entscheiden, ob und ggf. durch welche Person sie in der Kleingartenkommission vertreten sein wollen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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