Beschlussvorlage - 09/SVV/0731
Grunddaten
- Betreff:
-
Umschuldung eines Kommunalkredites (Darlehen Nr. 41)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.08.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
Das Darlehen des OT Fahrland wird
mit einem Restschuldbetrag in Höhe von 149.053,66 EUR zum Umschuldungszeitpunkt
30.09.2009 unter Berücksichtigung des Runderlasses zum Kreditwesens des
Ministerium des Innern, Nr.7 / 2003 vom 01.08.2003 zu den folgenden Bedingungen
umgeschuldet:
§
Annuitätendarlehen
§
anfängliche
Tilgung von 1,44 % p.a.
§
vierteljährlich
fällig
§
Ausschluss
einer generellen Abtretungsregelung für den Gläubiger
§
maximaler
Nominalzinssatz von 6,0% bei einer maximalen Zinsbindung von 10 Jahren.
Erläuterung
Begründung:
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus
§ 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit
§ 28 BbgKVerf. Danach erfolgte mit dem Gesetz zur Entlastung der
Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/09
S. 172) eine Übertragung der Zuständigkeit der Entscheidung über
Bürgschaften von der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss.
Nach Punkt 1.5.1 des Runderlasses zum Kreditwesens Nr.7/2003
fällt neben dem Wechsel der Darlehensart auch die Prolongation nach Auslaufen
der Zinsbindung unter den Begriff Umschuldung. Durch die Umschuldung darf die
ursprüngliche Laufzeit des Kreditvertrages nicht verlängert werden.
Für das umzuschuldende Darlehen des OT Fahrlandes, welches
die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde des Amtes
Fahrland am 26.10.2003 als Rechtsnachfolgering übernommen hatte, endet die
Zinsbindungsfrist am 30.09.2009. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist eine
Anpassung an den gültigen Marktzins erforderlich. Das Darlehen des OT Fahrland
(Akte Nr. 41) aus dem Jahr 1999 wurde als Annuitätendarlehen zu 5,77%
Zinsen mit einer Zinsbindung von 10 Jahren bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB)
aufgenommen. Die Restschuld beträgt zum Umschuldungszeitpunkt 149.053,66 EUR.
Zur Umschuldung werden vom Geschäftsbereich Zentrale
Steuerung und Service mehrere Vergleichsangebote eingeholt, wobei die Bank mit
dem günstigsten Konditionen den Zuschlag erhält. Da die Angebote der Banken
regelmäßig zeitlich stark befristet sind (auf ca. 2 Stunden) ist der
Beschluss über ein konkretes Angebot durch den Hauptausschuss nicht möglich.
Daher können im Rahmen dieses Beschlusses zunächst nur die Rahmenbedingungen
festgelegt werden, zu denen die Umschuldung zu erfolgen hat, dies betrifft
insbesondere die Festlegung der maximalen Obergrenze des Nominalzinssatzes. Der
angegebene Tilgungssatz ergibt sich rechnerisch auf Grundlage der bereits
erfolgten Tilgungsleistungen sowie der Restlaufzeit des Darlehens.
Nach erfolgter Umschuldung wird der Hauptausschuss per
Mitteilungsvorlage über die tatsächlich realisierten Konditionen, insbesondere
den erreichten Nominalzinssatz und die damit im Zusammenhang stehende neue Zinsbindungsdauer
informiert.
Entsprechend § 74 BbgKVerf sind die für
Umschuldungen vorgesehenen Beträge nicht unter den Kreditaufnahmen in der
Haushaltssatzung ausgewiesen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für den Zinsbindungszeitraum ergeben sich Zins- und
Tilgungsleistungen gegenüber der finanzierenden Bank.
Im Haushaltsplan 2009 sind dafür Zinsen und Tilgungen eines
Annuitätendarlehens mit bis zu 6% Zinsen und einer anfänglichen Tilgung von
1,44% vorgesehen. Daraus ergibt sich eine gleichbleibende vierteljährliche
Belastung von maximal 2.772,40 EUR.
Der Zinsaufwand und die Auszahlungen für Zinsen und
Tilgungen sind in den entsprechenden Planansätzen der Konten 6120001.5517100,
6120001.7517100 und 6120001.7927100 enthalten.
64% der
Belastungen trägt der Eigenbetrieb KIS, da diese gemäß Gründungsbeschluss an
ihn weiterberechnet werden.