Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens und der fachlichen Untersuchung ergibt sich nachfolgende rechtliche und tatsächliche Bewertung:

 

Die verkehrliche Situation in der Straße An der Alten Zauche wird im Wesentlichen durch die bereits vorhandene verkehrsberuhigende Maßnahme, der im gesamten Wohngebiet Schlaatz eingerichteten Tempo 30 Zone geprägt. In diesen betreffenden Straßen sind, seit der entsprechenden StVO- Novellierung, Fußgängerüberwege nicht mehr neu anzulegen.

 

Der Fahrzeugführer ist mit der Tempo 30 Zonen-Regelung bereits sensibilisiert, insbesondere Rücksicht auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Senioren, Fußgänger und Radfahrer zu nehmen und sich so zu verhalten, dass Gefährdungen ausgeschlossen werden.

Durch diese veranlasste Maßnahme ist die Verkehrssicherheit bisher gegeben.

 

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch unregelmäßig durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen der Ordnungsbehörden unterstützt.

 

Fußgängerüberwege eignen sich im Allgemeinen auch nur dort, wo gebündelte Fußgängerströme über Fahrbahnen geführt werden sollen. Die gebündelten Fußgängerströme werden an dieser Stelle nicht erwartet. Weiterhin soll das häufige Anhalten nicht zu Leistungsfähigkeitsproblemen des Verkehrs führen, die im Zusammenhang mit der Lichtzeichenanlage im nahen Kreuzungsbereich Horstweg zu sehen sind.

 

Werden diese maßgebenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dies zu Unfällen führen, die in der Regel zu Lasten der (ungeschützten Fußgänger) gehen, auch wenn diese formal „im Recht“ sind.

 

Da ein Fußgängerüberweg in diesem Straßenbereich nicht eingerichtet werden kann, wurde die Möglichkeit zur Anlage einer Mittelinsel geprüft. Im Ergebnis der straßenbaulastseitigen Klärung und Prüfung wird Folgendes mitgeteilt:

 

Zwischen den vorhandenen Haltestellen des ÖPNV und der Zufahrt zum Verbrauchermarkt kann aufgrund der Schleppkurven, des aus der Zufahrt Richtung Horstweg abbiegenden Bemessungsfahrzeugs, keine Mittelinsel angelegt werden. Das liegt vor allem an dem kurzen Abstand zwischen Haltestelle und Zufahrt. Eine Verschiebung der Haltestelle erfordert einen baulichen Eingriff in die Straße An der Alten Zauche, der die Rückzahlung von Fördermitteln bedeutet, die für die Errichtung der Haltestellen in Anspruch genommen wurden.

 

Zwischen Zufahrt des Verbrauchermarktes und Falkenhorst ist wegen unzureichender Schleppkurvenradien keine Mittelinsel anzulegen. Im Bereich zwischen Sperberhorst und Horstweg ist aufgrund der Topographie (Krümme) und der damit nicht gegebenen Sichtbeziehungen die Errichtung einer Mittelinsel ebenfalls nicht möglich.

 

Nach Würdigung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist die Anlage eines Fußgängerüberweges unzulässig.

 

Die Errichtung einer Mittelinsel ist aufgrund der unzureichenden örtlichen Voraussetzungen nicht möglich.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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