Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0740

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Kindertagesstätte wird über die Pannenbergstraße erschlossen. Diese Erschließungsstraße innerhalb des Wohnquartiers, Hügelweg in Bornim, ist Bestandteil der Tempo-30-Zone. Die Straße ist entsprechend ihrer Funktion mit ca. 4,75 m Breite und einem einseitig ca. 2,00 m breiten unbefestigtem Gehweg ausgebaut.
 
Im Bereich der Kita wird der Kraftfahrer durch das Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ auf die besondere Verkehrssituation aufmerksam gemacht.
 
Die Mitnutzung des Gehweges für den ruhenden Verkehr erscheint zunächst möglich. Durch die parkenden Kraftfahrzeuge würde dieser Weg aufgrund der nicht befestigten Oberfläche jedoch ausgefahren und auf längere Sicht zerstört werden. Der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht könnte somit  hier bereits nach kurzer Zeit nicht mehr entsprochen  werden.
 
Des Weiteren würde das Gefahrenpotential für die Schulkinder, welche gerade in den Morgenstunden diesen Gehweg intensiv als Schulweg nutzen, extrem steigen. Ein legalisieren des Parkens wäre an dieser Stelle kontraproduktiv für die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Alternativ stehen im direkten Nahbereich der Kita, im angrenzenden Haselnussring und somit nur wenige Meter entfernt, ausreichend Stellflächen für den Hol- und Bringeverkehr zur Verfügung. 
Die Eltern haben zudem die Möglichkeit den Pkw am rechten Fahrbahnrand in der Pannenbergstraße abzustellen.
 
Unter Berücksichtigung der angeführten Aspekte ist die Anordnung für das halbseitige Gehwegparken, in dieser speziellen Situation, nicht möglich.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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