Antrag - 09/SVV/0763

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg-Nord“ wird durch die Verwaltung zurückgezogen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich durch einen Aufstellungsbeschluss die planungsrechtlichen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, folgende Kleingartenvereine als Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes langfristig zu erhalten:

Babelsberg 1912“ (Nr. 18), „Hoffnung 1922“ (Nr. 36), „Freie Scholle“ (Nr.29), „Am Sportplatz“ e.V. ( Nr. 10), „Babelsberg Nord“ (Nr. 19) und „Glienicker Winkel“ (Nr.163).

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch die planungsrechtliche Sicherung als Dauerkleingartenanlage könnte für die Kleingärtner Planungssicherheit geschaffen werden. Dieses Ziel wurde bereits in der Kleingartenplanung der Stadt in Aussicht gestellt. Gemäß §1 Absatz 2 Punkt 6 des Bundeskleingartengesetz ist ein Dauerkleingarten ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist. Damit wäre für die Vereine eine langfristige Standortsicherheit gegeben.

 

 

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