Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0797

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die infrastrukturellen Defizite im Ortsteil Fahrland sind mit denen in anderen Ortsteilen und Straßen in Potsdam vergleichbar. Eine Prioritätenentscheidung der aktuellen Finanzplanung zugunsten des Ortsteils Fahrland hätte erhebliche Auswirkungen auf bereits begonnene und geplante Investitionsmaßnahmen.

Die Stadtverwaltung ist dennoch bemüht, die dringendsten infrastrukturellen Probleme im Ortsteil Fahrland in die Planungsvorbereitung aufzunehmen.

 

Im Wesentlichen ist der Ausbau der Ketziner Straße zu nennen. Hierin inbegriffen sind die unbefriedigenden Situationen hinsichtlich der Schulwegsicherung von der Grundschule in Richtung Satzkorn/Kartzow, die Nebenanlagen generell sowie die Knotenpunktlösung Kienhorststraße/von-Stechow-Straße (ehemals Triftweg).

 

Zum Ausbau ist eine Kostenberechnung aufzustellen, die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen und ggf. die Aufnahme im Rahmen des Budgets in die Haushaltsplanung für 2010 ff vorzusehen. Nach überschläglicher Kostenschätzung ist von einer Investitionssumme von ca. 2,4 Mio. € auszugehen.

 

Der Ausbau der Ketziner Straße ist in jedem Fall eine Baumaßnahme, deren Kosten nach KAG bzw. BauGB anteilig auf die beitragspflichtigen Anlieger umgelegt werden. Demzufolge wäre vor Baubeginn gemäß gültiger KAG-Satzung festzustellen, ob die Mehrheit der Beitragspflichtigen dem Vorhaben zustimmt.

 

Unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Prioritäten bestehen bezüglich der Verkehrsanlagen keine weiteren infrastrukturellen Defizite im Sinne der Gefahrenabwehr. Im Übrigen verweisen wir auf die Beantwortung und Stellungnahmen mehrerer Anfragen und Beschlüsse des Ortsbeirates, u.a. 09/OBR/0124 und 08/OBR/0239.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Erfahrungsgemäß muss für derartige Vorhaben von einer mehrjährigen Vorbereitungszeit ausgegangen werden. Die Bauausführung würde daraufhin ebenfalls in mehreren Bauabschnitten durchzuführen sein. Die Haushaltsanmeldung soll deshalb in folgenden Jahresscheiben erfolgen:

 

2010                    250 T€

2011                    550 T€

2012                    800 T€

2013                    800 T€

 

Eine Bestätigung der Haushaltsmittel steht jedoch unter dem Vorbehalt des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets und erfolgt jeweils in Abhängigkeit der innerstädtischen Prioritäten.

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