Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0803

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Zur Verbesserung der Bergung und Abholung von Fundtieren hat die Verwaltung einen Handlungsrahmen erarbeitet, der für alle beteiligten Behörden und beauftragten Personen klare Vorgaben und Richtlinien enthält.

Die Bergung und das Verbringen von Fundtieren als städtische Pflichtaufgabe erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam in Anwendung des Ministeriellen Runderlasses des Ministers des Innern vom 21. Dezember 1993 – Behandlung von Fundsachen und Fundtieren.

 

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, oder Tiere, die nur „auf Entdeckung“ gegangen sind und deren Besitzer zunächst meist unbekannt sind. Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung unterliegen sie dem Fundrecht, so dass die Städte und Gemeinden für ihre Unterbringung und Versorgung zuständig sind.

Die Annahme und Bergung der Fundtiere  ist rund um die Uhr gewährleistet.

In allen Tageszeitungen und im Internet wurden die Telefonnummern veröffentlicht.

 

Alle Fundtiere sind vom Finder der Einsatzzentrale des Außendienstes der LHP anzuzeigen.

Die zuständigen Mitarbeiter sind folgendermaßen erreichbar:

           

Telefon  0331 / 289-1642            an Wochentagen von                              7:00 – 20:00 Uhr

                                                am Wochenende / an Feiertagen  9:30 – 18:00 Uhr

 

Außerhalb dieser Zeiten kann die Leitstelle der Feuerwehr informiert werden:

 

Telefon  0331 / 37010

 

Auch die SIRIUS Hundepension ist für die Bürger rund um die Uhr erreichbar.

Die mit der Bergung von Tieren befassten Mitarbeiter wurden in den vergangenen Monaten nochmals geschult und qualifiziert und die Ausrüstung wurde vervollständigt.

Zusätzlich haben Absprachen zwischen der Verwaltung und dem Polizeipräsidium Potsdam stattgefunden, um die Zuständigkeiten und Verfahrenswege eindeutig zu regeln.

 

Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die Bergung und Unterbringung von Fundtieren im Jahr 2009 bisher reibungslos und ohne Zwischenfälle verlaufen ist. Es wurden im 1. Halbjahr durch die Landeshauptstadt Potsdam 102 Fundtiere und 14 Verwahrtiere geborgen und in die SIRIUS Hundepension verbracht.

 

Die Arbeit der SIRIUS Hundepension ist als sehr zuverlässig, kompetent und sachverständig einzuschätzen. Die Unterbringung der Tiere ist artgerecht und entspricht den vertraglichen Regelungen.

 

Herrenlose Tiere (streunende Tiere) sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Hierzu zählen frei lebende und verwilderte Haustiere.

 

Herrenlose Tiere werden im Auftrag der LHP nur dann geborgen, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen oder eine Gefahr für das Tier besteht.

 

Die darüber hinausgehende Bergung und Unterbringung von z.B. streunenden Katzen im Tierheim ist als äußerst problematisch einzuschätzen, stellt keine Gefahrenabwehrmaßnahme dar und ist deshalb nicht Aufgabe der LHP.

 

Fachleute und auch der Deutsche Tierschutzbund vertreten die Auffassung, dass nicht an den Menschen gewöhnte streunende Katzen in Tierheimen nicht untergebracht werden dürfen, da dies nicht tierschutzgerecht ist.

Werden Katzen nicht in ihrer sensiblen Phase (ca. zwischen der 2. und 7. Lebenswoche) an den Menschen gewöhnt, bleiben sie ein Leben lang scheu. Ein Nachholen der Sozialisierung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Eine Unterbringung in einem Tierheim würde zu erheblichen langanhaltenden Leiden und zu Erkrankungen der Tiere führen.

 

Diese Aufgabe haben die freiwilligen Helfer des Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. (TSV) in den vergangenen Jahren verantwortungsbewusst wahrgenommen. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt Potsdam dem TSV bei der Auflösung des Tierheims am Wildpark alle Lebendfallen zum Einfangen herrenloser Katzen sowie alle Katzenkäfige zur vorübergehenden Unterbringung zur Kastration kostenlos zur Verfügung gestellt. Somit kann der TSV diese Aufgabe ungehindert weiterführen.

Tierschutzvereine erhalten jährlich auf Antrag für die Wahrnehmung von Kastrationsmaßnahmen Fördermittel vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Aufwendungen zur Bergung und Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren sind in den vergangenen Jahren etwa gleich geblieben.

 

Eine zusätzliche Bergung und Unterbringung von herrenlosen Tieren müsste im Haushalt mit entsprechenden Mehraufwendungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wäre eine Vertragsänderung mit dem beauftragten Tierheim erforderlich, was zu höheren Kosten führen würde.

 

In der Haushaltsplanung für 2010 sind diese zusätzlichen freiwilligen Leistungen nicht berücksichtigt.

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