Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0803
Grunddaten
- Betreff:
-
Abholung von Fundtieren und Prüfung der Abholung und Aufnahme von streunenden Tieren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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02.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Zur Verbesserung der Bergung und
Abholung von Fundtieren hat die Verwaltung einen Handlungsrahmen
erarbeitet, der für alle beteiligten Behörden und beauftragten Personen klare
Vorgaben und Richtlinien enthält.
Die Bergung und das Verbringen von Fundtieren als städtische Pflichtaufgabe erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam in Anwendung des Ministeriellen Runderlasses des Ministers des Innern vom 21. Dezember 1993 – Behandlung von Fundsachen und Fundtieren.
Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene
Tiere, oder Tiere, die nur „auf Entdeckung“ gegangen sind und deren Besitzer
zunächst meist unbekannt sind. Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung
unterliegen sie dem Fundrecht, so dass die Städte und Gemeinden für ihre
Unterbringung und Versorgung zuständig sind.
Die
Annahme und Bergung der Fundtiere ist rund um die Uhr gewährleistet.
In allen
Tageszeitungen und im Internet wurden die Telefonnummern veröffentlicht.
Alle Fundtiere sind vom Finder der Einsatzzentrale des
Außendienstes der LHP anzuzeigen.
Die zuständigen Mitarbeiter sind folgendermaßen erreichbar:
Telefon 0331 / 289-1642 an
Wochentagen von
7:00 – 20:00 Uhr
am
Wochenende / an Feiertagen 9:30 –
18:00 Uhr
Außerhalb
dieser Zeiten kann die Leitstelle der Feuerwehr informiert werden:
Telefon 0331 / 37010
Auch die SIRIUS Hundepension ist für die Bürger rund um die
Uhr erreichbar.
Die mit der Bergung von Tieren befassten Mitarbeiter wurden
in den vergangenen Monaten nochmals geschult und qualifiziert und die
Ausrüstung wurde vervollständigt.
Zusätzlich haben Absprachen zwischen der Verwaltung und dem
Polizeipräsidium Potsdam stattgefunden, um die Zuständigkeiten und
Verfahrenswege eindeutig zu regeln.
Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die Bergung und
Unterbringung von Fundtieren im Jahr 2009 bisher reibungslos und ohne
Zwischenfälle verlaufen ist. Es wurden im 1. Halbjahr durch die
Landeshauptstadt Potsdam 102 Fundtiere und 14 Verwahrtiere geborgen und in die
SIRIUS Hundepension verbracht.
Die Arbeit der SIRIUS Hundepension ist als sehr zuverlässig,
kompetent und sachverständig einzuschätzen. Die Unterbringung der Tiere ist
artgerecht und entspricht den vertraglichen Regelungen.
Herrenlose Tiere (streunende Tiere) sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Hierzu
zählen frei lebende und verwilderte Haustiere.
Herrenlose Tiere werden im Auftrag der LHP nur dann
geborgen, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit
darstellen oder eine Gefahr für das Tier besteht.
Die darüber hinausgehende Bergung und Unterbringung von z.B.
streunenden Katzen im Tierheim ist als äußerst problematisch einzuschätzen,
stellt keine Gefahrenabwehrmaßnahme dar und ist deshalb nicht Aufgabe der LHP.
Fachleute und auch der Deutsche Tierschutzbund vertreten die
Auffassung, dass nicht an den Menschen gewöhnte streunende Katzen in Tierheimen
nicht untergebracht werden dürfen, da dies nicht tierschutzgerecht ist.
Werden Katzen nicht in ihrer sensiblen Phase (ca. zwischen
der 2. und 7. Lebenswoche) an den Menschen gewöhnt, bleiben sie ein Leben lang
scheu. Ein Nachholen der Sozialisierung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht
möglich. Eine Unterbringung in einem Tierheim würde zu erheblichen
langanhaltenden Leiden und zu Erkrankungen der Tiere führen.
Diese Aufgabe haben die freiwilligen Helfer des
Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. (TSV) in den vergangenen Jahren
verantwortungsbewusst wahrgenommen. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt
Potsdam dem TSV bei der Auflösung des Tierheims am Wildpark alle Lebendfallen
zum Einfangen herrenloser Katzen sowie alle Katzenkäfige zur vorübergehenden
Unterbringung zur Kastration kostenlos zur Verfügung gestellt. Somit kann der
TSV diese Aufgabe ungehindert weiterführen.
Tierschutzvereine erhalten jährlich auf Antrag für die
Wahrnehmung von Kastrationsmaßnahmen Fördermittel vom Ministerium für Ländliche
Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Aufwendungen zur Bergung und Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren sind in den vergangenen Jahren etwa gleich geblieben.
Eine zusätzliche Bergung und Unterbringung von herrenlosen
Tieren müsste im Haushalt mit entsprechenden Mehraufwendungen berücksichtigt
werden. Darüber hinaus wäre eine Vertragsänderung mit dem beauftragten Tierheim
erforderlich, was zu höheren Kosten führen würde.
In der
Haushaltsplanung für 2010 sind diese zusätzlichen freiwilligen Leistungen nicht
berücksichtigt.