Antrag - 09/SVV/0807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit allen gebotenen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass die Begehung auch des südlichen Uferwegs am Groß Glienicker See schnellstens wieder ermöglicht wird. Dabei sind Ersatzmaßnahmen zur Wegesicherung gemäß dem Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichtes 10 L 1237/99 vom 18.02.2000 am gesperrten Südufer schnellstmöglich umzusetzen. Das Wegerecht ist auf der gesamten Länge des Uferweges, rechtswirksam zu sichern.

 

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Erläuterung

Begründung:

Am Südufer des Groß Glienicker Sees wurde der bis dato öffentlich genutzte Uferweg von Privatanliegern gesperrt. Bezug nehmend auf die Erklärung des Oberbürgermeisters in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.08.2009 ist durch die Stadtverordnetenversammlung das weitere Vorgehen zu entscheiden. Das öffentliche Interesse der Fußgänger und Radfahrer ist mit einem hohen Stellenwert für den gesamten Uferweg nachhaltig mit allen erforderlichen Mitteln zu sichern.

 

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass bereits jetzt weitere Sperrungen angekündigt sind und weitere Duldung zu einer Verfestigung des ungewollten status quo führt.

 

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