Beschlussvorlage - 09/SVV/0728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Brandenburg vom 13. Juni 2008 und des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) werden kleine und mittlere Unternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam mit folgenden Zielstellungen gefördert:

 

Ziel 1: Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Einzelhandels

 

Ziel 2: Unterstützung des produzierenden Gewerbes in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Landeshauptstadt Potsdam (auch Verlagerungen aus den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten)

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Erläuterung

Begründung:

 

 

1.      Das Land Brandenburg gewährt auf der Grundlage des Operationellen Programms EFRE (EFRE-OP) und gemäß der hierzu erlassenen Richtlinie des Landes Brandenburg zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008 Zuwendungen zur Förderung einer Landes- und Stadtentwicklung im Sinne des vom Kabinett beschlossenen Masterplans „Starke Städte – Stadtumbau“.

 

Mit dieser Richtlinie wird die Vergabe von Fördermitteln an zwei unterschiedliche Fördermittelempfänger geregelt: 

 

·         zum einen an ausgewählte Städte des Landes Brandenburg, u.a. die Landeshauptstadt Potsdam, zur Umsetzung der von diesen Städten aufgestellten und vom Land bestätigten integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) und

 

·         zum anderen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Förderung unternehmerischer Initiative und lokaler Beschäftigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

 

Diese Förderung von KMU unterstützt auch die Städte bei der Ansiedlung, Stärkung und Stabilisierung der in lokalen Wertschöpfungsketten und Absatzmärkten eingebetteten KMU (Vgl. Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 der Richtlinie).

 

 

2.      Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits mit ihrem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) vom 6. Juni 2007 mit der Definition von Leitbildern, inhaltlichen und räumlichen Handlungskonzepten und Schlüsselmaßnahmen die Voraussetzungen für die Vergabe von Fördermitteln an die Landeshauptstadt Potsdam geschaffen. Dieses Konzept ist vom Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) als Voraussetzung und Grundlage für Förderentscheidungen des Landes Brandenburg bestätigt worden.

 

In einem zweiten Schritt sollen nunmehr auch von städtischer Seite die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Landesförderung der KMU unter Fördermittelbeteiligung der Landeshauptstadt Potsdam zu ermöglichen.

 

Denn wesentliche Fördervoraussetzungen seitens des Landes sind,

 

·         dass die Maßnahme des Unternehmens den Zielen der Richtlinie und den räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkten des INSEK der jeweiligen Stadt entspricht,

·         dass die Stadt, in dem das Unternehmen tätig ist, den entsprechenden finanziellen Anteil an der Gesamtzuwendung (Mitleistungsanteil) bereit stellt ( 5 % der förderfähigen Kosten) und

·         dass die Maßnahme einen nachhaltigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Standorts leisten und innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden kann. 

 

Gefördert werden können insbesondere investive und nicht-investive Maßnahmen von KMU des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks, Fuhrunternehmen und sonstige Dienstleister, die der Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen oder der Gründung bzw. Ansiedlung neuer Unternehmen dienen. Einzelheiten zur Förderung sind in der Kurzinformation  der Investitionsbank des Landes Brandenburg Anlage 1) dargestellt.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam will der im zweiten Anstrich geforderten Beteiligung dadurch nachkommen, indem sie, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2009, die KMU-Förderung in den Jahren 2009 –2012 bis zu einer Größe von jährlich 50.000 € mitfinanziert. Damit können Investitionen der örtlichen KMU in Höhe von jährlich rd. 1 Mio. € zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt werden.

 

 

3.      Mit Hilfe dieser an KMU gerichteten, aus EFRE- und Stadtmitteln bestehenden Förderung sollen - auf der Basis des INSEK-Konzepts und nach jeweiliger Abstimmungen zwischen den Bereichen Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Stadterneuerung – nachfolgende zwei Ziele zu Gunsten städtischer Entwicklung verfolgt werden:

 

·         Steigerung der Attraktivität der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Handels und

 

·         Stabilisierung des produzierenden Gewerbes in der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere durch Standortsicherung, Standorterweiterung und Standortverlagerung im Stadtgebiet sowie durch Modernisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. durch Neuansiedlungen entsprechenden Gewerbes.

 

Die mit der Richtlinie vorgegebenen generellen Fördermöglichkeiten für KMU der Bereiche „sonstige Dienstleistungen“ und „Fuhrunternehmen“ werden durch die Landeshauptstadt Potsdam nicht als prioritär im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung gesehen. Für die Gastronomie soll die Förderfähigkeit inhaltlich und räumlich begrenzt werden.

 

 

Einzelheiten zum Ziel 1: Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Einzelhandels

 

Im Rahmen des INSEK-Teilkonzepts „Hauptstadt“ steht der Ausbau der Hauptstadtfunktionen Potsdams und der Sicherung und Stärkung als Oberzentrum in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Kultur, Handel, Freizeit und Sport im Mittelpunkt. Die positiven Entwicklungsansätze und –tendenzen, insbesondere im Ergebnis der Sanierungsmaßnahmen, gilt es hier aufzunehmen und mit gezielten Maßnahmen zu stärken.

 

Eine Schlüsselmaßnahme im INSEK (F2) ist dabei die Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als Oberzentrum für Bewohner und Besucher der Landeshauptstadt. Entwicklungs- und Handlungsbedarf besteht insbesondere in der weiteren Qualifizierung des Einzelhandelsstandortes unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten.

 

Auch im Stadtteil Babelsberg muss die im Zuge der Sanierung eingeleite positive Entwicklung mit gezielten Maßnahmen stabilisiert werden, um die Funktion als Stadtteilzentrum zu erhalten und zu stärken.

 

In Umsetzung des durch die SVV am 10. September 2008 beschlossenen Einzelhandelskonzepts werden in Zusammenwirken mit den hierfür zuständigen Geschäfts- und Fachbereichen der Verwaltung (einschließlich der Sanierungsträger), mit externer Fachkompetenz (Grundstückseigentümern, Maklern und Investoren) gezielt Verkaufsflächenpotenziale in der Innenstadt erschlossen und entwickelt. Gleichzeitig wurde ein Geschäftsstraßenmanagement in der Innenstadt und im Zentrum von Babelsberg eingerichtet.

 

Auf Grund dieser Zielsetzung sollen dazu hilfreiche unternehmerische Aktivitäten der lokalen Wirtschaft mit Fördermitteln realisiert und nachhaltig gesichert werden.

 

Als förderfähige Maßnahmen von KMUs können daher benannt werden:    

 

1.      unternehmerische Maßnahmen im Bereich der Innenstadt und des Stadtteilzentrums von Babelsberg die zur

 

·         Attraktivitäts- und Funktionssteigerung des öffentlichen Raums 

·         Verbesserung des Stadtbildes und 

·         der Aufenthaltsqualität städtischer Räume für Bewohner und Touristen

 

nachhaltig beitragen.

 

Zuwendungsempfänger:            KMU des Einzelhandels und der Gastronomie

 

Förderkriterium: Gestaltungskriterium in Verbindung mit einem der anderen Förderkriterien

 

Räumliche Begrenzung: zentraler Versorgungsbereich Einkaufsinnenstadt und

                                                            zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Babelsberg gemäß des beschlossenen Einzelhandelskonzepts 2008 der Landeshauptstadt Potsdam

 

2.      unternehmerische Maßnahmen zur Schaffung von neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, zur Neuansiedlung, Erweiterung, Modernisierung und  Rationalisierung oder zur Existenzgründung von KMU des Einzelhandels in den zentralen Versorgungsbereichen Einkaufsinnenstadt und Stadtteilzentrum Babelsberg und in deren unmittelbarem Umfeld, wenn sie positiv auf den zentralen Versorgungsbereich wirken.

 

Zuwendungsempfänger:            KMU des Einzelhandels

 

Räumliche Begrenzung zentraler Versorgungsbereich Einkaufsinnenstadt und

                                                      zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Babelsberg gemäß des beschlossenen Einzelhandelskonzepts 2008 der Landeshauptstadt Potsdam in deren unmittelbarem Umfeld, wenn sie positiv auf den zentralen Versorgungsbereich wirken.

 

Förderkriterien: Arbeitsplatzkriterium

                                                      Ansiedlungskriterium

                                                            Erweiterungs- oder Modernisierungskriterium

                                                            Existenzgründungskriterium

Gestaltungskriterium

Wirtschaftsstrukturkriterium

 

 

Einzelheiten zum Ziel 2: Unterstützung des produzierenden Gewerbes

 

Mit dem INSEK bekennt sich die Stadt unter dem Entwicklungsziel Heimatstadt insbesondere auch zur Unterstützung und zum Ausbau der lokal verankerten Wirtschaftskraft, insbesondere von Handwerk, Gewerbe, kleinen und Kleinstunternehmen zur Schaffung einer zukunftsfähigen Beschäftigungsbasis.

 

Das produzierende Gewerbe konnte mit der insgesamt positiven Entwicklung der Wirtschaft in der Landeshauptstadt Potsdam nicht Schritt halten. Mit der Schlüsselmaßnahme F8 wird der Unterstützung des produzierenden Gewerbes eine besondere Bedeutung beigemessen. Ziel ist es, eine Stabilisierung des produzierenden Gewerbes und der vorhandenen Arbeitsplätze zu erreichen, um so eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur und damit auch eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern.

 

In Ergänzung konzeptioneller und infrastruktureller Maßnahmen, wie die Errichtung eines Gewerbehofes im Entwicklungsgebiet Babelsberg sollen auch unternehmerische Maßnahmen zur Stabilisierung des Handwerks des produzierenden Bereichs unterstützt und gefördert werden, insbesondere für die Standortsicherung, -verlagerung oder –erweiterung, aber auch für Modernisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Neuansiedlungen.

 

Zuwendungsempfänger: Handwerksbetriebe (zulassungspflichtige und –freie Handwerksbetriebe sowie handwerksähnliche Gewerbe), die bei der Handwerkskammer eingetragen und dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind.

 

Räumliche Eingrenzung: Sanierungs- und Entwicklungsgebiete der Landeshauptstadt Potsdam (auch Verlagerungen aus den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten)[1]

 

Förderkriterien: alle

 

 

4.      Zur Umsetzung dieser Förderung an KMU, insbesondere des Verfahrens, wird eine städtische Richtlinie in Abstimmung mit dem Land Brandenburg bzw. der ILB erarbeitet und veröffentlicht.

 

Die Information und Beratung zu dieser Förderung erfolgt insbesondere durch den Bereich Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der ILB. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt ebenfalls durch die Wirtschaftsförderung in Abstimmung mit den Bereichen Stadtplanung und Stadterneuerung sowie den Kammern.

 



[1] Vorstellungen der Stadt, das produzierende Handwerk im gesamten Stadtgebiet von Potsdam zu fördern, wurde seitens der ILB in Abstimmung mit dem LBV nicht akzeptiert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Förderung von KMU in der Landeshauptstadt Potsdam sind im Haushaltsplan 2009-2012 im Produkt 57100 Wirtschaftsförderung pro Jahr investive Mittel in Höhe 50 T€ veranschlagt.

 

7817000  Zuschüsse für Investitionen von privaten Unternehmen

0903000110001 Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen

 

Die Finanzierung steht unter Haushaltsvorbehalt.

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Anlagen

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