Beschlussvorlage - 09/SVV/0708
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 52 "Rote Kaserne Ost" - Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung "Teilbereich Exerzierhaus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung- und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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07.10.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erläuterung
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 52 „Rote
Kaserne Ost“
- 2. Änderung
„Teilbereich Exerzierhaus“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
- Anlage 1: Kurzeinführung
(1 Seite)
- Anlage 2: Bebauungsplan
Nr. 52 „Rote Kaserne Ost – 2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“: Begründung
zum Aufstellungsbeschluss mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie
Gestaltungsplan (12 Seiten + 2 Pläne)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ - 2. Änderung „Nordbereich
Exerzierhaus“
1.1 Anlass und Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ - 2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.06.2009 die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 52
"Rote Kaserne Ost" als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der
Satzung erfolgt am 27.08.2009 im Amtsblatt und wird damit rechtskräftig.
Der
Teilbereich Exerzierhaus war in
das Gebiet der 1. Änderung einbezogen. Eine Änderung der Festsetzungen erfolgte
für diesen Teilbereich im Norden des Bebauungsplanes jedoch nicht. Unverändert
setzt auch der 1.Änderungsplan als Nutzungsart eine private Grünfläche für
kulturelle Zwecke fest.
Mit
dieser Festsetzung sollte ein Veranstaltungsort für kulturelle Aufführungen im
denkmalgeschützten Exerzierhaus und in einem neu zu errichtendem Amphitheater
geschaffen werden. Der ehemalige Grundstückseigentümer hat die Realisierung
dieses Kulturprojektes inzwischen aufgegeben und die Grundstücke verkauft. Der
neue Grundstückseigentümer strebt sowohl für das ehemalige Exerzierhaus als auch
für den östlichen Grundstücksbereich eine Wohnnutzung an.
Aus planerischer Sicht wird die
angestrebte Wohnnutzung für den nördlichen Bereich der Roten Kaserne Ost
befürwortet. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 wurde die
ursprünglich vorgesehene gewerbliche Nutzung des südlich angrenzenden Areals in
ein Mischgebiet geändert.
Die beabsichtigte Nutzungsänderung von Kultur zu Wohnen im nördlichen Bereich würde die geplante Misch- und Wohnnutzung in den südlich angrenzenden denkmalgeschützten Kasernengebäuden sinnvoll ergänzen und einen städtebaulichen Übergang der Kasernenanlage zum Nedlitzer Holz schaffen. Durch die Neuaufstellung kann das denkmalgeschützte Exerzierhaus einer zivilen Nutzung mit ca. 20 Wohneinheiten zugeführt werden. Das neu geplante Wohngebiet in der östlichen Grundstückshälfte liegt in ca. 100m Entfernung von der Nedlitzer Straße und wäre von dieser nicht einsehbar. Durch den Abstand wäre das Wohngebiet auch kaum Lärmemissionen von der Nedlitzer Straße ausgesetzt. Mit der Verortung des neuen Wohngebietes im östlichen Bereich kann der wertvolle Baumbestand (Buchen) im westlichen Bereich erhalten bleiben.
1.2 Empfehlung der Verwaltung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ - 2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“
Die Verwaltung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“- 2. Änderung „Teilbereich Exerzierhaus“ zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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981,3 kB
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3
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(wie Dokument)
|
1,1 MB
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