Beschlussvorlage - 01/SVV/0696
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Verwaltung zur inhaltlichen und organisatorischen Lenkung der Reform durch den Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 1/12
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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|
Hauptausschuss
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Anhörung
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14.11.2001
| |||
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12.12.2001
| |||
●
Erledigt
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|
Hauptausschuss
|
Anhörung
|
|
Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur inhaltlichen und
organisatorischen Lenkung der Reform durch den Hauptausschuss zustimmend zur
Kenntnis. Er wird zu seiner Umsetzung die erforderlichen Entscheidungen
treffen.
Der
Hauptausschuss beschließt, die Umgestaltung der Ausschussarbeit gemäß Punkt II
des Vorschlages bis zum 31.03.2002
zu realisieren.
Erläuterung
Landeshauptstadt
Potsdam 21.
August 2001
Vorschlag der Verwaltung zur inhaltlichen und
organisatorischen Lenkung der
Reform durch den Hauptausschuss
I.
Zu den
Ergebnissen des Workshops Politik - Verwaltung und den Aufgaben des
Hauptausschusses zur inhaltlichen und organisatorischen Lenkung der Reform
1.
Zwei
Workshops zwischen Politik und Verwaltung, die in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam veranstaltet
wurden, dienten einerseits der Berichterstattung über die Binnenreform in der
Verwaltung und andererseits der Diskussion, wie die Schnittstelle zwischen
Verwaltung und Politik und in diesem Zusammenhang eine Politikreform zu
gestalten sind. Besondere Schwerpunkte waren die Strukturübereinstimmung von
Ausschüssen mit den neugebildeten Fachbereichen. Auf der Grundlage eines von
der Verwaltung vorgelegten Diskussionspapiers, das drei Varianten für die
Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung (SVV)
und den Fachbereichen enthält, wurden folgende Ergebnisse erzielt:
a) In der
verbleibenden Zeit dieser Wahlperiode sollte die reformbezogene Umgestaltung
der Ausschussarbeit in Anlehnung an die Variante 3 des "Ausschuss-Papiers"
(Fachausschüsse bleiben in ihrer gegenwärtigen Form bestehen, inhaltliche
Veränderungen werden entsprechend der Erfordernisse der Verwaltungsreform
vorgenommen) erfolgen. Zugleich werden alle erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen, damit mit der neuen Wahlperiode die Ausschussarbeit in Orientierung
an die zweite Variante (Fachausschüsse und Fachbereiche soweit wie möglich
deckungsgleich) und später an die dritte Variante (handlungsfeldbezogene
Organisation) erfolgen kann.
b) Bereits
jetzt sollten praktische Anstrengungen zur Stärkung der strategischen und
koordinierenden Funktion des Hauptausschusses (HA) unternommen werden. Damit sollte eine Stärkung der Rolle der
Fachausschüsse und ihrer Eigenverantwortung verbunden werden.
c) Die Entwicklung
eines Leitbildes für die Stadt Potsdam wird für unerlässlich erachtet.
d) Die
Verwaltung baut ein Berichtswesen auf, das für die Stadtverordneten sowohl den
Leistungsprozess als auch die jeweiligen Schritte der Verwaltungsreform
transparent macht.
e) Es gab
einen breiten Konsens dazu, dass künftig die Anzahl von Anträgen zu
Einzelfragen insgesamt spürbar zu verringern ist und vieles von dem im Rahmen
von Arbeitsbeziehungen mit der Verwaltung gelöst werden könnte. Dafür sind noch
geeignete Verfahren zu entwickeln.
f) Für
die Stadtverordneten sind regelmäßig Fortbildungen zu Politik- und
Verwaltungsreformthemen sowie zur Arbeit eines Stadtverordneten anzubieten.
Diese
Ergebnisse des Workshops sollten schrittweise durch geeignete Maßnahmen praktisch
umgesetzt werden.
2.
Der
Hauptausschuss hat in einer ersten Auswertung des Workshops auf seiner Sitzung
am 11.07.2001 beschlossen, im Rahmen der neuen Steuerung seine strategische
Funktion zu stärken. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass ein Schwerpunkt
dabei - ohne Etablierung eines weiteren Gremiums - eine intensivere
Beschäftigung mit dem weiteren Reformprozess ist. Dabei stehen folgende Inhalte
und Aufgaben im Mittelpunkt:
a) Regelmäßig
und umfassend wird über den Umsetzungsstand der Verwaltungsreform auf
der Grundlage eines geeigneten Berichtswesens informiert. In diesem
Zusammenhang werden Grundfragen der Verwaltungsreform erörtert und ggf.
entsprechende Empfehlungen gegeben. Damit können die bisherigen
Halbjahresberichte zur Verwaltungsreform in der SVV entfallen.
b) Der
Hauptausschuss beschäftigt sich des Weiteren mit Schnittstellen zwischen
Verwaltungsreform und Politikreform. Es werden entsprechende
Entscheidungsgrundlagen verabschiedet und deren Umsetzung gesteuert und
koordiniert.
c) Es
erfolgt ebenfalls ein intensiver Meinungsaustausch zu grundsätzlichen Fragen
einer Politikreform. In seinem Ergebnis werden entsprechende
Entscheidungsgrundlagen vorbereitet.
3.
Der
Hauptausschuss hat die reformbezogene Umgestaltung der Ausschussarbeit als einen ersten Arbeitsschwerpunkt
bestimmt. Die nachfolgenden Vorschläge dienen deshalb als Beitrag der
Verwaltung zur Vorbereitung einer entsprechenden Behandlung durch den
Hauptausschuss.
II.
Zur
reformbezogenen Umgestaltung der Ausschussarbeit
Die
Stadtverwaltung schlägt dem Hauptausschuss folgende Vorgehensweise vor:
1.
Klärung
der Frage, in welcher Art und Weise und mit welchen Inhalten die strategische
und koordinierende Funktion
des Hauptausschusses gestärkt werden soll:
·
Auftrag
an die Verwaltung erteilen zur Erarbeitung eines Entwurfs eines Leitbildes
für die Stadt Potsdam sowie eines Verfahrens zur Diskussion des Entwurfes
unter Einbeziehung des HA,
·
die
Vorlage eines produktorientierten Haushaltes durch die Verwaltung ist
eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Hauptausschuss seiner strategischen
und koordinierenden Funktion gegenüber den Fachausschüssen im Sinne der
Verwaltungsreform gerecht werden kann,
·
ausgehend
vom Ist-Stand der Verwaltungsreform und der Zusammenarbeit von
Fachausschüssen und Fachbereichen Festlegung der nächsten Schritte für die
Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit und Entwicklung von Visionen für die
künftige Tätigkeit,
·
Koordinierung
der Arbeit der Fachausschüsse u. a. dadurch, dass einige Aufgaben zwischen den
Ausschüssen umverteilt werden und dass Beschlussvorlagen der Verwaltung von
mehreren Ausschüssen möglichst gemeinsam behandelt werden,
·
gemeinsam
mit der Verwaltung Festlegung von Verfahren, wie die Anzahl von Einzelanträgen
durch direkte Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verantwortlichen in
der Verwaltung verringert werden kann.
2.
Überlegungen
zur künftigen inhaltlichen und organisatorischen Arbeit der Ausschüsse für
Finanzen und Liegenschaften (2. Steuerungsausschuss neben dem
Hauptausschuss oder Eingliederung in den Hauptausschuss), des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Ausschusses für Eingaben und
Beschwerden sollten sowohl von diesen Ausschüssen als auch vom
Hauptausschuss in seiner koordinierenden und strategischen Funktion angestellt
und entsprechende Veränderungen vorbereitet werden.
3.
Die Zusammenarbeit
zwischen Fachausschüssen und Fachbereichen soll in dieser Wahlperiode auf
der Grundlage der im Diskussionspapier der Verwaltung vorgeschlagenen Variante
3 gestaltet werden: Die Fachausschüsse bleiben in ihrer gegenwärtigen Struktur
bestehen, Veränderungen der
Arbeitsinhalte werden entsprechend den Erfordernissen der Verwaltungsreform
vorgenommen, die Fachbereiche werden ihnen zugeordnet. Einige Aufgabenfelder
zwischen den Ausschüssen sollten getauscht werden, um infolge der
Fachbereichsbildung entstandene zusätzliche Schnittstellen zu beseitigen.
Das
betrifft: jetzt:
Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz
neu:
Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Soziales
jetzt: Ausschuss für Gesundheit und Soziales
neu: Ausschuss für Gesundheit und Umweltschutz
Damit
ergibt sich folgende Konstellation zwischen Fachausschüssen und Fachbereichen:
Fachausschuss Fachbereich
Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung
und Soziales
FB Recht, Versicherungen und offene Vermögensfragen FB Ordnung und Sicherheit FB Feuerwehr FB
Jugend, Soziales und Wohnen
Ausschuss für Bildung und Sport FB Schule und Sport Weiterbildung (VHS)
Ausschuss für Kultur FB Kultur und Museum Stadt- und Landesbibliothek Musikschule
Ausschuss für Gesundheit und
Umweltschutz FB Umwelt und Gesundheit
Jugendhilfeausschuss FB Jugend, Soziales und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
FB Stadtplanung und Bauordnung FB
Stadterneuerung und Denkmalpflege
FB Katasteramt und Vermessung
Amt für Wirtschaftsförderung
Für den Hauptausschuss,
den Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften, den Rechnungsprüfungsausschuss
und den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden werden folgende
inhaltliche und organisatorische Änderungen für möglich gehalten:
1.
Variante
Hauptausschuss (einschl. der Inhalte des
Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften)
strategische, koordinierende und steuernde Funktion
Rechnungsprüfungsausschuss keine inhaltlichen Veränderungen
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden keine inhaltlichen Veränderungen
2.
Variante
Hauptausschuss strategische, koordinierende und
steuernde Funktion
(2. Steuerungsausschuss) - ein
entsprechender Name müsste gefunden werden Inhalte des Ausschusses für Finanzen und
Liegenschaften, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Ausschusses für
Eingaben und Beschwerden übernimmt
neben strategischen auch Aufgaben der operativen Steuerung (z. B.
Koordinierungen, Vergabe von Prüfaufträgen)
Den
Beigeordneten als Geschäftsbereichsleitern kommt eine koordinierende
Funktion in Bezug auf die ihnen unterstellten Fachbereiche und ihrer
Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen der SVV zu. Zwischen Fachausschüssen und
Geschäftsbereichen ergibt sich folgende Konstellation:
Fachausschuss Geschäftsbereich
Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Soziales GB I GB
III
Ausschuss
für Bildung und Sport GB
II
Ausschuss
für Kultur GB II
Ausschuss
für Gesundheit und Umweltschutz GB
III
Jugendhilfeausschuss GB III
Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen GB I GB
IV
Diese
zuvor dargestellte Variante der Veränderung der Zuständigkeiten der Ausschüsse
könnte noch in dieser Wahlperiode der SVV umgesetzt werden.
III.
Ausblick
1.
Die
Inhalte der neuen Steuerung sollten künftig die bestimmenden Elemente der
Ausschusstätigkeit sein. Solche Inhalte sind:
· Budgetierung und Kontraktmanagement
Gemeinsam
mit den Fachbereichen sollte festgestellt werden, welche Möglichkeiten es für die Nutzung dieser
Reforminstrumente gibt und wo gegenwärtig die Grenzen für ihre Anwendung
liegen. Nachdem die entsprechenden Vorleistungen durch die Verwaltung erbracht
wurden (z. B. Produktkatalog, Produkthaushalt, Budgetierungsregeln,
Berichtssystem) sollten mit den Fachbereichen erste Budgets ausgehandelt und
Musterkontrakte erarbeitet werden. Budgetierung und Kontraktmanagement sind als
ständige Steuerungsinstrumente der Fachausschüsse gegenüber den Fachbereichen
zu entwickeln.
· Übertragung von Verantwortung auf
die Fachausschüsse und Berichtswesen
Bereits
jetzt sollte überlegt werden, welche Entscheidungsbefugnisse durch die SVV auf
die Fachausschüsse bei der Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Fachbereichen
übertragen werden können (Dezentralisierung der Verantwortung) und in
welchen Schritten das u. U. geschehen sollte. In diesem Zusammenhang spielt
auch Gestaltung eines Berichtswesens in den Relationen
Fachbereich
-à Fachausschuss, Fachausschuss -à Hauptausschuss
eine
wichtige Rolle.
· Geschäfte der laufenden Verwaltung
Bereits
jetzt sollte geprüft werden, was unter den neuen Bedingungen unter
"Geschäften der laufenden Verwaltung" zu verstehen ist, die
weitgehend der Stadtverwaltung überlassen werden sollten. Das trifft z. B. auf
Vergabeverfahren zu, die nach den Grundsätzen der VOL, VOB und VOF erfolgen.
Hier könnte auf eine Zustimmung durch die SVV und die Ausschüsse verzichtet
werden, da die o. a. Vergabeordnungen ohnehin die Vergabe an den
wirtschaftlichsten Bieter fordern.
· Ausschusszuständigkeitsordnung
Die
Ausschusszuständigkeitsordnung müsste dahingehend verändert werden, dass sowohl
neue Inhalte aufgenommen als auch organisatorische Veränderungen in den
Ausschüssen dokumentiert werden.
2.
Im Rahmen
der strategischen Überlegungen zur weiteren inhaltlichen und organisatorischen
Gestaltung der Zusammenarbeit von SVV und Verwaltung sollte für die künftige
Entwicklung die schrittweise Realisierung folgender Varianten in Betracht
gezogen werden:
a)
Fachausschüsse und Fachbereiche sind inhaltlich deckungsgleich
Fachausschüsse Fachbereiche
z. B. Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung
Ausschuss für Umwelt und Gesundheit
Fachbereich Umwelt und Gesundheit
Diese
Variante hat im Hinblick auf Budgetierung und Kontraktmanagement auf jeden Fall
den Vorteil, dass Verhandlungen zwischen
e i n e m Fachausschuss
und e i n e m Fachbereich stattfinden würden. Das
schließt nicht aus, dass in Ausnahmefällen zwei Fachbereiche einem
Fachausschuss zugeordnet werden können. Diese Variante sollte so vorbereitet
werden, dass sie in der nächsten Wahlperiode wirksam wird.
b) Organisation der Fachausschüsse und der Verwaltung
auf der Grundlage von Handlungsfeldern
Leitbild der Stadt
Handlungsfelder
z. B. Soziales
Wohnen
Kultur
Fachausschüsse Fachbereiche
> sind auf der Grundlage von
Handlungsfeldern
organisiert > sind auf der Grundlage von
Handlungsfeldern
organisiert
> formulieren, ausgehend vom Leitbild,
die Teilziele für
die Fachbereiche und legen Prioritäten fest > legen Produktkatalog und Produktkosten
vor
> vereinbaren mit den Fachbereichen
Leistungs- und Finanzierungsziele
(Kontrakte, Budgets) > entscheiden in eigener Verantwortung
über Wege zur
Zielerreichung
> kontrollieren die Zielerreichung und
greifen bei Bedarf steuernd ein > informieren in regelmäßigen Abständen
über den Grad
der Zielerreichung (Controlling, Berichtswesen)
Diese
Variante sollte als Ziel sowohl für die Stadtverordnetenversammlung als auch
für die Verwaltung anvisiert werden. Unter der Bedingung der Funktionsfähigkeit
aller Reforminstrumente ist auf diese Art und Weise ein wirklich strategisch
ausgerichtetes Handeln möglich.