Beschlussvorlage - 09/SVV/0817
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH für das Jahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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30.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
- Der Kreditrahmen der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur bedarfsbezogenen
Kommunalkreditaufnahme mit einer Laufzeit längstens bis zum Abschluss der
Entwicklungsmaßnahme beträgt für das Jahr 2009 höchstens 9.341.200.00,00 €.
- Der Oberbürgermeister und einer
seiner Stellvertreter werden
gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH innerhalb des beschlossenen
Kreditrahmens für das Jahr 2009
schriftlich zuzustimmen.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
03.11.1993 wurde die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH als Treuhänder
beauftragt die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Bornstedter Feld“
durchzuführen.
Die Entwicklungsträgerbeauftragung sieht gem. § 6 Abs. 3
vor, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan über die zu erwartenden
Kosten und die zur Verfügung stehenden Einnahmen zur Finanzierung der
Entwicklungsmaßnahme aufgestellt wird.
Der für das Jahr 2009 gültige Wirtschaftsplan des
Treuhandvermögens weist für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bornstedter
Feld für das Wirtschaftsjahr 2009 einen Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von
9.341.200,00 € aus.
Der zu genehmigende Kreditrahmen dient zur Absicherung
folgender investiver Maßnahmen:
Erschließungsmaßnahmen 2.035.700,00 €
Erschließungsplanung und -durchführung Kaserne Kirschallee (2. u. 3. BA)
Grunderwerb 5.526.000,00 €
Grundstücksrückkauf
Riag Flächen
Soziale Infrastruktureinrichtungen 5.458.000,00 €
Errichtung Kita in der Kaserne Kirschallee
Planung und Errichtung Schule/ Hort Kaserne Pappelallee,
soweit entwicklungsbedingt.
Um die geplanten Maßnahmen im Sinne einer zügigen
städtebaulichen Entwicklung durchführen zu können, ist die bedarfsbezogene
Aufnahme von Kommunaldarlehen im Rahmen eines zu beschließenden Kreditrahmens
für das Jahr 2009 erforderlich.
Der Rahmenbeschluss gewährleistet die nach dem besonderen
Städtebaurecht erforderliche Zügigkeit bzw. Flexibilität. Der Zeitpunkt der
einzelnen Kreditaufnahmen ist nur schwer prognostizierbar, da er überwiegend
vom Fortschritt der privaten Investitionen abhängt. Zur Reduzierung der
Vorlaufkosten wird die Verwaltung / der Treuhänder nur in dem Umfang von der
unter Ziffer 2 eingeräumten Ermächtigung Gebrauch machen, wie dies zur
zeitnahen Umsetzung der seitens der Stadt eingegangenen vertraglichen
Verpflichtungen erforderlich ist.
Zu den bedarfsbezogenen Einzelkreditaufnahmen innerhalb des
genehmigten Kreditrahmens für das Jahr 2009 wird jeweils eine Prüfung durch den
Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege und eine Abstimmung mit dem
Servicebereich Finanzen und Berichtswesen vorgenommen. Erst im Anschluss wird,
je nach Prüfergebnis, die schriftliche Zustimmung zu den Einzelkreditaufnahmen
erfolgen.
Grundlage der Prüfung auf Zustimmungsfähigkeit ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB. Die Gemeinde soll die Zustimmung versagen, sofern erhebliche negative Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen und ursprünglichen Kosten- und Finanzierungsplan erkennbar sind[1]. Entscheidend für die Frage, ob negative Abweichungen vorliegen, ist eine etwaige Überschreitung der genehmigten Verbindlichkeitsübernahme i. H. v. 7,8 Mio. € am Ende der Laufzeit des Entwicklungsträgervertrages[2].
Die aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht für die
Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld, Stand 30.06.2008, weist einschließlich des für das Jahr
2009 zu genehmigenden Kreditrahmens und
ohne Berücksichtigung der am Ende der Entwicklungsmaßnahme noch
anfallenden Finanzierungskosten für die offene, durch die Stadt zu übernehmende
Kreditschuld, ein Defizit am Ende der Laufzeit in Höhe 6.924,0 TEUR aus.
Dieses Defizit ergibt sich aus dem im Jahr 2015 bestehendem Kreditbestand von
11.297,0 TEUR abzüglich des
Mittelbestandes des Treuhandvermögens von 4.373,0 TEUR. Die Restverbindlichkeit liegt somit
noch im durch das Ministerium des
Innern mit Bescheid vom 13.08.1997 genehmigten Rahmen der zu übernehmenden
Verbindlichkeiten durch die Stadt
Potsdam ( 7.824.299,66 € ) am Ende der Entwicklungsmaßnahme.
Ein
Vergleich der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 30.06.2008,
mit der vorherigen Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 30.06.2007, zeigt
Abweichungen bezogen auf das Defizit am Ende der Entwicklungsmaßnahme, es
ergibt sich eine Reduzierung um 407.000,00 €.
Der Darlehensstand per 31.12.2008 betrug 29.415.000,00 €. Im
Jahr 2009 ist durch den ETBF eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt
9.341.200,00 € sowie eine Kredittilgung von 7.590.000,00 € und ein Zinsaufwand
in Höhe von 961.000,00 € vorgesehen. Bei vollständiger Inanspruchnahme des
Kreditrahmens, ergäbe sich am 31.12.2009 ein Darlehensstand in Höhe von
31.166.200,00 €.
In der Anlage sind der aktuelle Wirtschaftsplan 2009 und die
Gesamtfinanzierungsdarstellung aus der aktuellen Kosten- und
Finanzierungsübersicht beigefügt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Bei
Inanspruchnahme eines bedarfsbezogenen Kredits erfolgt die Abwicklung über das
Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme „Bornstedter Feld“, es ergeben sich
somit keine unmittelbaren
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Potsdam.
Die von
der Stadt Potsdam zu übernehmende Restverbindlichkeit am Ende der Laufzeit der
Entwicklungsmaßnahme ( 2015 ) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand (
Kosten- und Finanzierungsübersicht 30.06.2008 ) auf 6.924,0 TEUR.