Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0738
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg in der Straße An der Alten Zauche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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02.09.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Anhörung
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17.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens und der fachlichen
Untersuchung ergibt sich nachfolgende rechtliche und tatsächliche Bewertung:
Die verkehrliche Situation in der Straße An der Alten Zauche
wird im Wesentlichen durch die bereits vorhandene verkehrsberuhigende Maßnahme,
der im gesamten Wohngebiet Schlaatz eingerichteten Tempo 30 Zone geprägt. In
diesen betreffenden Straßen sind, seit der entsprechenden StVO- Novellierung,
Fußgängerüberwege nicht mehr neu anzulegen.
Der Fahrzeugführer ist mit der Tempo 30 Zonen-Regelung
bereits sensibilisiert, insbesondere Rücksicht auf die schwächsten
Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Senioren, Fußgänger und Radfahrer zu nehmen und
sich so zu verhalten, dass Gefährdungen ausgeschlossen werden.
Durch diese veranlasste Maßnahme ist die Verkehrssicherheit
bisher gegeben.
Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch
unregelmäßig durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen der Ordnungsbehörden
unterstützt.
Fußgängerüberwege eignen sich im Allgemeinen auch nur dort,
wo gebündelte Fußgängerströme über Fahrbahnen geführt werden sollen. Die gebündelten
Fußgängerströme werden an dieser Stelle nicht erwartet. Weiterhin soll das
häufige Anhalten nicht zu Leistungsfähigkeitsproblemen des Verkehrs führen, die
im Zusammenhang mit der Lichtzeichenanlage im nahen Kreuzungsbereich Horstweg
zu sehen sind.
Werden diese maßgebenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann
dies zu Unfällen führen, die in der Regel zu Lasten der (ungeschützten
Fußgänger) gehen, auch wenn diese formal „im Recht“ sind.
Da ein Fußgängerüberweg in diesem Straßenbereich nicht
eingerichtet werden kann, wurde die Möglichkeit zur Anlage einer Mittelinsel
geprüft. Im Ergebnis der straßenbaulastseitigen Klärung und Prüfung wird
Folgendes mitgeteilt:
Zwischen den vorhandenen Haltestellen des ÖPNV und der
Zufahrt zum Verbrauchermarkt kann aufgrund der Schleppkurven, des aus der
Zufahrt Richtung Horstweg abbiegenden Bemessungsfahrzeugs, keine Mittelinsel
angelegt werden. Das liegt vor allem an dem kurzen Abstand zwischen Haltestelle
und Zufahrt. Eine Verschiebung der Haltestelle erfordert einen baulichen
Eingriff in die Straße An der Alten Zauche, der die Rückzahlung von
Fördermitteln bedeutet, die für die Errichtung der Haltestellen in Anspruch
genommen wurden.
Zwischen Zufahrt des Verbrauchermarktes und Falkenhorst ist
wegen unzureichender Schleppkurvenradien keine Mittelinsel anzulegen. Im
Bereich zwischen Sperberhorst und Horstweg ist aufgrund der Topographie
(Krümme) und der damit nicht gegebenen Sichtbeziehungen die Errichtung einer
Mittelinsel ebenfalls nicht möglich.
Nach Würdigung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
ist die Anlage eines Fußgängerüberweges unzulässig.
Die Errichtung einer Mittelinsel ist aufgrund der
unzureichenden örtlichen Voraussetzungen nicht möglich.