Antrag - 09/SVV/0725
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des § 3 der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/Familienpartei
- Einreicher*:
- Fraktion FDP/Familien-Partei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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07.10.2009
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04.11.2009
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.09.2009
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29.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Den §3
Absatz 3 der Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 07.06.2006 wie
folgt zu ändern:
alte
Fassung § 3 Absatz 3:
Kinderspielplätze, ihre Zugänge
und Einrichtungen sind in einem benutzbaren Zustand zu erhalten. Sie sind so
herzustellen und instand zu halten, dass sie sicher und ohne Missstände
benutzbar sind und die Gesundheit der Kinder nicht beeinträchtigt oder
gefährdet wird.
- Fortsetzung des Antrages nächste Seite -
Erläuterung
Fortsetzung
des Antrages von Seite 1:
neue
Fassung § 3 Absatz 3:
Kinderspielplätze, ihre Zugänge
und Einrichtungen sind in einem benutzbaren Zustand zu erhalten. Sie sind so
herzustellen und instand zu halten, dass sie sicher und ohne Missstände
benutzbar sind und die Gesundheit der Kinder nicht beeinträchtigt oder
gefährdet wird. Dabei abgebaute oder entfernte Spielgeräte sind zeitnah adäquat
zu ersetzen.
Zusätzlich
wird im § 3 folgender Absatz eingefügt:
Werden Kinderspielplätze
zurückgebaut, so müssen diese in unmittelbarer Nähe, mindestens jedoch im
jeweiligen Stadtteil in selber Größe und Ausstattung wieder errichtet werden.
Begründung:
Es ist wohl in
Potsdam üblich, dass defekte oder nicht mehr den Sicherheitsstandards
entsprechende Spielgeräte ersatzlos abgebaut werden (z.B. Spielplatz an der
Kita Entdeckerland, Spielplatz in der Lennéstraße, Spielplatz Heisenbergstraße
Spielplatz an der Straßenbahnhaltestelle Kirschallee). Um die Attraktivität
dieser Spielplätze zu erhalten, ist ein Ersatz dieser Spielgeräte notwendig.