Antrag - 09/SVV/0725

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den §3 Absatz 3 der Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 07.06.2006 wie folgt zu ändern:

 

alte Fassung § 3 Absatz 3:

 

Kinderspielplätze, ihre Zugänge und Einrichtungen sind in einem benutzbaren Zustand zu erhalten. Sie sind so herzustellen und instand zu halten, dass sie sicher und ohne Missstände benutzbar sind und die Gesundheit der Kinder nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird.

 

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Erläuterung

Fortsetzung des Antrages von Seite 1:

 

 

neue Fassung § 3 Absatz 3:

 

Kinderspielplätze, ihre Zugänge und Einrichtungen sind in einem benutzbaren Zustand zu erhalten. Sie sind so herzustellen und instand zu halten, dass sie sicher und ohne Missstände benutzbar sind und die Gesundheit der Kinder nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird. Dabei abgebaute oder entfernte Spielgeräte sind zeitnah adäquat zu ersetzen.

 

Zusätzlich wird im § 3 folgender Absatz eingefügt:

 

Werden Kinderspielplätze zurückgebaut, so müssen diese in unmittelbarer Nähe, mindestens jedoch im jeweiligen Stadtteil in selber Größe und Ausstattung wieder errichtet werden.

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Es ist wohl in Potsdam üblich, dass defekte oder nicht mehr den Sicherheitsstandards entsprechende Spielgeräte ersatzlos abgebaut werden (z.B. Spielplatz an der Kita Entdeckerland, Spielplatz in der Lennéstraße, Spielplatz Heisenbergstraße Spielplatz an der Straßenbahnhaltestelle Kirschallee). Um die Attraktivität dieser Spielplätze zu erhalten, ist ein Ersatz dieser Spielgeräte notwendig.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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