Beschlussvorlage - 09/SVV/0729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt ist bis zum 31.03.2010 zu verlängern (s. Anlage).

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang Anschlussvereinbarungen zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt erforderlich sind. Die Anschlussvereinbarungen sind vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Billigung vorzulegen.

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Erläuterung

Anlage 1

Begründung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2008 die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt gebilligt (DS 07/SVV/1033) und beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ auf ihrer Grundlage fortzuführen ist. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung gilt bis zum 31.12.2009, wenn sie nicht einvernehmlich verlängert oder durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan ersetzt wird. Letzteres ist gegenwärtig noch nicht aktuell. Ein Auslaufen der Rahmenvereinbarung kommt jedoch mit Blick auf den Schutz der wirtschaftlichen  Dispositionen der Beteiligten ebenso wenig in Betracht.

 

Wie in der Parallelen Mitteilungsvorlage zur Umsetzung der Ergebnisse des Hearings Speicherstadt / Brauhausberg ausführlicher dargestellt, hat das zur Zeit vorliegende Konzept des Büros Krier – Kohl zur weiteren Entwicklung noch nicht den Grad an Detaillierung und umsetzungsorientierter Durcharbeitung, der es erlaubt, den Anpassungsbedarf für die Rahmenvereinbarung abschließend zu bestimmen. Ein solcher Schritt erscheint erst möglich, wenn das Konzept  in den nächsten Monaten weiter ausdifferenziert worden ist.

 

Um den für diese Vorarbeiten erforderlichen Zeitraum zu schaffen und zugleich die Planungssicherheit für die Eigentümerinnen zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, die Geltungsdauer für die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt zunächst bis zum 31.03.2010 zu verlängern. Dies erlaubt es, etwa erforderliche Anschlussvereinbarungen zu verhandeln und bis Ende Januar beschlussreif aufzubereiten, damit die Beratung in den Gremien vor dem Auslaufen der derzeitigen Rahmenvereinbarung gesichert werden kann.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Verlängerung der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt sind keine externen Planungskosten zu erwarten, da das Verfahren verwaltungsintern begleitet wird.

 

Für die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Verfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Verfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

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Anlagen

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