Beschlussvorlage - 09/SVV/0729
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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07.10.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Die
Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der
Speicherstadt ist bis zum 31.03.2010 zu verlängern (s. Anlage).
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang
Anschlussvereinbarungen zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung
der Speicherstadt erforderlich sind. Die Anschlussvereinbarungen sind
vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Billigung vorzulegen.
Erläuterung
Anlage 1
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2008 die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt gebilligt (DS 07/SVV/1033) und beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ auf ihrer Grundlage fortzuführen ist. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung gilt bis zum 31.12.2009, wenn sie nicht einvernehmlich verlängert oder durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan ersetzt wird. Letzteres ist gegenwärtig noch nicht aktuell. Ein Auslaufen der Rahmenvereinbarung kommt jedoch mit Blick auf den Schutz der wirtschaftlichen Dispositionen der Beteiligten ebenso wenig in Betracht.
Wie in der Parallelen Mitteilungsvorlage zur Umsetzung der Ergebnisse des Hearings Speicherstadt / Brauhausberg ausführlicher dargestellt, hat das zur Zeit vorliegende Konzept des Büros Krier – Kohl zur weiteren Entwicklung noch nicht den Grad an Detaillierung und umsetzungsorientierter Durcharbeitung, der es erlaubt, den Anpassungsbedarf für die Rahmenvereinbarung abschließend zu bestimmen. Ein solcher Schritt erscheint erst möglich, wenn das Konzept in den nächsten Monaten weiter ausdifferenziert worden ist.
Um den für diese Vorarbeiten erforderlichen Zeitraum zu schaffen und zugleich die Planungssicherheit für die Eigentümerinnen zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, die Geltungsdauer für die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt zunächst bis zum 31.03.2010 zu verlängern. Dies erlaubt es, etwa erforderliche Anschlussvereinbarungen zu verhandeln und bis Ende Januar beschlussreif aufzubereiten, damit die Beratung in den Gremien vor dem Auslaufen der derzeitigen Rahmenvereinbarung gesichert werden kann.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Verlängerung der
Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt sind keine
externen Planungskosten zu erwarten, da das Verfahren verwaltungsintern
begleitet wird.
Für
die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Verfahrens sind
verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die
hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können
gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die
im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen
Leistungen sollen, da das Verfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls
nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher
verwaltungsintern erbracht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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766,8 kB
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