Beschlussvorlage - 09/SVV/0684
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld" Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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07.10.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen (siehe Anlage).
2.
Das
Änderungsverfahren ist mit der Priorität 1Q entsprechend dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4)
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage
1
Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
/ Begründung ( 2 Seiten)
Anlage
2 Begründung (mit Umweltbericht) (41 Seiten)
Anlage
3 Änderung des Bebauungsplans (Textliche
Festsetzungen), 3. Änderung
(3
Seiten)
Anlage 4 Prioritätenfestlegung
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass und Gegenstand
der vorliegenden Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam hat in ihrer Sitzung am 10.09.2008 die Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen (DS
08/SVV/0195). Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 25.09.2008.
Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.02.2009 im
Zeitraum vom 17.03.2009 bis 31.03.2009.
Im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Schreiben von Bürgern ein.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.03.2009 die
Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
gegeben. An der Planung wurden folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt :
-
Gemeinsame
Landesplanungsabteilung Berlin – Brandenburg
-
Regionale
Planungsgemeinschaft Havelland – Fläming
-
Handelsverband Berlin
– Brandenburg
-
Landesumweltamt
Brandenburg
-
Industrie- und
Handelskammer (IHK) Potsdam
Von 4 Trägern gingen Stellungnahmen ein. Davon
hatten 3 Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Hinweise bzw. waren
in ihren Belangen nicht betroffen.
Die IHK Potsdam gab den Hinweis, die Begründung zu
der Festsetzung der Randsortimente im MI, GE 1 und GE 2 zu ergänzen. Das
Landesumweltamt Brandenburg RW – Immissionsschutz gab den Hinweis eine
Festsetzung zu Geschäftsagglomerationen aufzunehmen.
Beteiligung der städtischen Fachbereiche
Während der Beteiligung der städtischen Fachbereiche
haben sich die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung zur Planung
geäußert. Es wurden Hinweise bezüglich der Argumentation in der Begründung zum Erhalt von städtischen
Gewerbegebieten für produzierende Gewerbe- und Handwerksbetriebe gegeben.
Die Stellungnahmen der Fachbereiche wurden in die
Begründung zum Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Die Begründung zum
generellen Ausschluss des Einzelhandels im Gewerbegebiet als strategische
Maßnahme zur Vorhaltung von städtischen Gewerbeflächen für produzierende
Handwerks- und Gewerbebetriebe wird ergänzt.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung
gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen keine externen Planungskosten an, da das Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet wird.
Für die
fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen
verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen
werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen
Leistungen können aufgrund der im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele (Sicherung städtebaulicher Qualitäten) nicht einem Dritten
übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.
Realisierungskosten
Bei
Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich keine Kosten für die Umsetzung
der Planung zu erwarten.
Folgekosten
Mögliche
Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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858,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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288,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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