Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0857

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

1. Rechtsgrundlage

 

§ 17 Abs. 1, Satz 1 KitaG für das Land Brandenburg

Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten.

 

In den Wert der ersparten Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie und im entsprechenden Umfang Be- und Entsorgungskosten ein.

 

Die zur Herstellung des Essens erforderlichen Personal- und Sachkosten werden als Betriebskosten vom Jugendamt gemäß Kita-Gesetz finanziert.

 

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Erläuterung

2.2. Finanzielle Auswirkungen:

 

Kinderzahl                   Essenpauschale                   Ermäßigung 1 €            Auswirkung

                                    bisher im Jahr                                    bzw. befreit  0 €          für Potsdam

 

1.413                           593.460,00 €                          339.120,00 €              254.340,00 €

   249                           104.580,00 €                                   00,00 €                        104.580,00 €

1.662                           698.040,00 €                          339.120,00 €              358.920,00 €

           

Die finanzielle Belastung der Landeshauptstadt Potsdam gegenüber den Trägern von Kindertagesstätten würde sich jährlich um 358.920,00 €  erhöhen.

Zuzüglich würde der erhöhte Verwaltungsaufwand zur Ermittlung und Bearbeitung der Leistungsempfänger kommen, wenn analog das Verwaltungsverfahren im Bereich Schule Anwendung findet.

Im Bereich Schule steht zur Zeit für die Bearbeitung von 700 bedürftigen Schulkindern, die an der Schulspeisung teilnehmen, 1 VbE zur Verfügung.

Bei 1.621 bedürftigen Kindern im Bereich Kinder- und Jugend wären voraussichtlich 2 VbE notwendig. Diese 2 VbE würden ca. 75.000,00 € zusätzliche Kosten verursachen.

Somit würde sich die zusätzliche finanzielle Belastung für die Landeshauptstadt Potsdam auf insgesamt  433.920,00 € pro Jahr erhöhen.

 

Das Angebot eines kostenlosen Essens für Kita-Kinder in der Landeshauptstadt Potsdam würde den Anteil der freiwilligen Maßnahmen erhöhen, da hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Einer Umsetzung dieser Maßnahme ist vor dem Hintergrund der derzeitig prognostizierten Einnahmeausfälle in der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2010 und folgende sowie der noch ausstehenden Orientierungsdaten des Landes nicht zu empfehlen.

 

2.3. Abwägung

 

Auf die Landeshauptstadt Potsdam kommen künftig im Kindertagesstättenbereich erhebliche Mehrkosten zu. Dies liegt begründet in den Tariferhöhungen für ErzieherInnen und der Auswertung des Betreuungsplatzangebotes um 855 weitere Plätze im Jahre 2010, was insgesamt eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um ca. 3.800.000 € im Verhältnis zur gültigen mittelfristigen Finanzplanung 2010 ausmacht.

 

Statt eine weitere Belastung des Haushaltes durch kostenloses Mittagsessen für Kitakinder auszulösen, sollten die Qualitätsstandards in den Kitas verbessert werden. Erste Verbesserungen wären die Finanzierung der Eingewöhnungsphase, die notwendige stärkere Freistellung der LeiterInnen vom Gruppendienst und die Anhebung der Fortbildungsmittel der MitarbeiterInnen.

 

Statt einer Entlastung aller Eltern von der Essengeldzahlung sieht die Verwaltung vordringlichen Bedarf bei der Verbesserung der genannten Qualitätsstandards.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

2. Voraussichtliche finanzielle Auswirkungen

 

Zur Zeit werden ca. 6.603 Potsdamer Kinder im Alter von 0 - 6 Jahre in Kita und Tagespflegestellen mit Mittagessen versorgt.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam wird im Durchschnitt eine monatliche Essengeldpauschale für Mittagessen in Höhe von 35,00 € pro Kita-Kind erhoben, dass sind 1,75 €/ Tag/ Kind.

Bei einer Ermäßigung auf 1,00 €/ Tag/ Kind würde sich die monatliche Pauschale um 15,00 € senken.

Eine ermäßigte Essenpauschale würde dann 20,00 €/ Monat/ Kind kosten.

 

Laut Auskunft vom Bereich Statistik und Wahlen gibt es in Potsdam im Alter von 0-3 Jahre 1.183 Kinder und im Alter von 3-6 Jahre 1.190 Kinder( insgesamt 2.373 Kinder), die von Hartz IV leben.

 

 

2.1. Ermittlung der Anzahl Kita-Kinder lt. Kita-Versorgungsquote mit Hartz IV

 

0-3 Jahre                                1.183 Kinder                3-6 Jahre  1.190 Kinder

 

Kita-Quote aktuell:                       46,37 %                                               93,52 %

 

Kita-Kinder, Hartz IV:            549 Kinder                                      1.113 Kinder

 

                                                Gesamt:                                           1.662 Kita-Kinder

 

Bei 1.662 Kita-Kindern wird von einer Härtefallquote von geschätzten 15 % ausgegangen. Das heißt: 1.413 Kinder würden eine Ermäßigung erhalten und 249 Kinder würden freigestellt werden.

 

 

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