Beschlussvorlage - 09/SVV/0828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 AGKJHG bildet der Jugendhilfeausschuss einen ständigen Unterausschuss zur Jugendhilfeplanung. Aus diesem Grunde hat der Jugendhilfeausschuss auf seiner konstituierenden Sitzung am 30.04.2009 Mitglieder für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung gewählt. Dieser Unterausschuss hat entsprechend den aktuellen Arbeitserfordernissen den Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für seine Arbeit vorgelegt (siehe Anlage).

 

Laut § 7 der Satzung des Jugendamtes beschließt der Jugendhilfeausschuss über die Geschäftsordnungen seiner Unterausschüsse.

 

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Anlagen

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