Beschlussvorlage - 09/SVV/0851
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 35-1 "Nördliche Berliner Vorstadt", Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3, Satzungsbeschluss zur ersten Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.10.2009
| |||
|
04.11.2009
| |||
|
02.12.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
13.10.2009
| |||
|
24.11.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur
ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“,
Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 entsprechend Anlage
1a entschieden.
2.
Die
erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“,
Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen
2 und 3).
Erläuterung
Kurzeinführung: Anlage
1
Hinweis zur
Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (2 Seiten)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung (4 Seiten)
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 2: Bebauungsplanänderung (1 Plan)
Anlage 3: Begründung (incl. Anhang) (8 Seiten + Zeichnungen)
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 beschlossen (DS 09/SVV/0398).
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Ziel der Planänderung:
Teilbereich
Leonardo-da-Vinci-Straße
● Reduzierung
der durch Baulinien besonders eng getroffenen Baukörperausweisung für die
Platzbereiche.
● Geringfügige Veränderung der Lage
und die Ausmaße der Baufelder durch die Verbreiterung der Vorgartenzonen von
2,50 m auf 5,00 m.
● Anpassung der Gebäudehöhe und
Nutzungsart im südöstlichen Bereich der Leonardo-da-Vinci-Straße an die bauliche Dichte der benachbarten
Grundstücke.
Teilbereich Schwanenallee 3
● Aufnahme der historischen Remise in
die Festsetzung des Bebauungsplans
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 mit der Begründung (Stand Mai 2009) wurde in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 3. August 2009 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten worden.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans wurde zum Teilbereich südöstlich der
Leonardo-da-Vinci-Straße von einem
Bürger und einer Baugesellschaft Bedenken zur Erhöhung der Geschosssigkeit (um
1 Vollgeschoss) und zur Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes geäußert. Zwei
andere Bürger befürworten die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich.
Alle anderen vorgenommenen
Änderungen in den Bereichen Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 sind
nicht auf Einwände seitens der Öffentlichkeit gestoßen.
Von Seiten der beteiligten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgebracht.
Die Gemeinsame Landesplanung stellt die Vereinbarkeit des Änderungsentwurfs des
Bebauungsplans mit den Zielen der Raumordnung fest.
Entsprechend der Auswertung der
Verwaltung sind aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der
Planung erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans gefasst
werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Folgekosten
Folgekosten,
die nach Realisierung der Planung zu erwarten wären, bestehen nicht. Die zu
realisierenden Straßen sind Privatstraßen, sodass Instandhaltungsaufwendungen
auf Seiten der Stadt nicht auffallen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
28,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
167,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
199,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
251,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
157,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
38,2 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
89,6 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
86,1 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
784,5 kB
|