Beschlussvorlage - 09/SVV/0853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Potsdam  - Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss - ( Anlage)

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Erläuterung

Begründung:

Nach der neuen Umlegungsausschussverordnung vom 23.02.2009 ist gemäß § 5 Absatz 5 der Verordnung eine Entschädigungssatzung zu beschließen. Die Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Vertreter haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls. Sie können eine  angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.

 

In der vorliegenden Satzung werden als Aufwandsentschädigung für den Umlegungsausschuss -vorsitzenden 50,00 Euro und für die Fachmitglieder 25,00 Euro als Sitzungsgeld festgelegt.

 

Die Festlegungen basieren auf den durchschnittlichen Erfahrungswerten der gezahlten Aufwendungen der letzten Jahre aus Kommunen im Landes Brandenburg. Die Höhe der Entschädigung wird daher für erforderlich und angemessen gehalten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Umlegungsausschuss sind 5000,00 Euro bis zum Jahr 2011 als geplante Verwaltungskosten in den Haushalt Produkt 5110100 Konto 5431590 eingestellt worden. Ab 2012 erfolgt die Einstellung fortlaufend in Abhängigkeit der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse.

 

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Anlagen

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