Antrag - 09/SVV/0870

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in der Innenstadt parallel zu den Parkanwohnerzonen (deckungsgleich) eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein eingeführt werden kann. Ausnahmen sollen nur Kurzzeitparkzonen bilden.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die Innenstadt leidet unter Parkraumnot. Anwohner parken meist eher ab abends bis morgens, während Kunden der Innenstadthändler, -gastronomie, etc. tagsüber Parkplätze brauchen. Eine parallele Nutzung (wie sie momentan ohnehin größtenteils regelwidrig und mit Strafzettelfolge erfolgt) gibt Kunden der Innenstadt die Möglichkeit, ordentlich mit Parkschein zu parken, stärkt die Gewerbetreibenden der Innenstadt und erhöht die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung der Stadt.

 

In der Innenstadt gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle (freies Parken, gebührenpflichtiges Parken, Mischbewirtschaftung mit Parkscheibe oder mit Parkschein). Dies soll vereinfacht werden.

 

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