Antrag - 09/SVV/0894

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der EWP sollen als Vertreter des Gesellschafters Stadt in der EWP dafür Sorge tragen, dass die EWP prüft, ob und wie zukünftig durch die Anwendung einer Preisgleitformel der Fernwärmepreis rechtssicherer und transparent gebildet werden kann.

 

Über die geplante Form der Umsetzung ist der Hauptausschuss im Dezember zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Während Strom- und Gaskunden durch Preisvergleich und Anbieterwechsel eigenverantwortlich auf Preisentwicklungen reagieren können, unterliegen ca. 60% der Potsdamerinnen und Potsdamer als Fernwärmekunden einem Anschlusszwang und der Preisbildung durch die EWP. Daraus ergibt sich eine besondere Pflicht zur Sicherung einer fairen Preisbildung. Es soll ausgeschlossen werden, dass im Zuge von Preisänderungen, die mit der Kostenentwicklung beim Gaseinkauf begründet werden, eine Gewinnerhöhung der EWP bzw. eine Quersubventionierung realisiert wird. Derartige „Gewinnmitnahmen“ braucht der Verbraucher in der Regel nicht zu bezahlen. Mit der Einführung einer Preisgleitformel kann mehr Rechtssicherheit und Transparenz erreicht werden.

 

Die Preisanpassungen unterliegen ggf. gerichtlicher – also öffentlicher Kontrolle. Bisher stellt die

EWP die Preisanpassungen für Fernwärme nicht schlüssig transparent öffentlich dar. Gerichten genügt regelmäßig die Anwendung einer so genannten Preisgleitformel. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 270/05) heißt es: Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht (sog. automatische Preisgleitklausel).

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